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Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Kinder, Jugendliche und ihre Familien blicken auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Pandemie zurück. Durch die Schließung der Schulen sind bei vielen Schülerinnen und Schülern Lernrückstände in den Kernfächern und Kernkompetenzen aufgetreten. Bund und die Länder sind sich darin einig, dass die Schulschließungen zu einer starken Belastung innerhalb der Bildungsbiografie von Schülerinnen und Schülern führen können. Sie stimmen deshalb darin überein, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler schnellstmöglich dabei unterstützt werden müssen, ihren Bildungsweg erfolgreich fortsetzen zu können.

Die Bundesregierung hat daher das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022 beschlossen. Das Programm besteht aus vier Maßnahmen: Dem Abbau von Lernrückständen (1), der Förderung frühkindlicher Bildung (2), Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote (3) und der Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen (4). Zur Umsetzung der Maßnahme 1 und Teilen der Maßnahmen 3 und 4 wurde zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder eine Vereinbarung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 unterzeichnet.

Ziel der Initiative ist einerseits die individuelle und zielorientierte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler, bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände sowie die Förderung von Kernkompetenzen. Schwerpunkte sollten insbesondere in Klassenstufen gesetzt werden, in denen Schulwegentscheidungen bevorstehen und die Maßnahmen daher besonders schnell und nachhaltig wirken müssen.  Dies betrifft etwa die Klassenstufe 4 der Grundschule, die Klassenstufen 9 und 10 sowie die auf das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen.

Für die Maßnahme 1 des Aktionsprogramms „Abbau von Lernrückständen“ ist in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Bildung zuständig. Durch zusätzliche Förderangebote sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, die durch die Coronavirus-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufzuholen. Der Bund stellt den Ländern hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Um die notwendigen Personalkapazitäten für die Förderangebote zu akquirieren, soll eine Zusammenarbeit insbesondere mit Stiftungen, Vereinen, Initiativen, Volkshochschulen, kommerziellen Nachhilfeanbietern und kommunalen sowie freien Trägern erfolgen. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte sowie sonstige Honorarkräfte einzusetzen.

Zur Umsetzung der Ziele der Verwaltungsvereinbarung prüfte eine Arbeitsgruppe aus Schulaufsicht, Schulpraktikern, Verbänden und Gremien Maßnahmen zur Erhebung und Behebung von Lernrückständen.

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Lernrückstände erheben

Im Bereich der Erhebung Corona-bedingter Lernrückstände stehen sowohl Maßnahmen auf Lerngruppen- und Schulebene als auch auf Landesebene im Mittelpunkt. Die Erfassung von fächerbezogenen Lernrückständen erfolgt durch Lehrkräfte in ihren jeweiligen Klassen/Lerngruppen regelhaft und gehört zu den Kernaufgaben ihrer Unterrichtstätigkeit.

Von einer landesweiten zentralen Leistungserhebung wie zentralen Klassenarbeiten (ZKA), Vergleichsarbeiten (VERA) - landesspezifisch VERA Naturwissenschaften - und zentrale Prüfungen sowie das kompetenzorientierte Instrument der vom IQB bereitgestellten Vergleichsarbeiten für die Schuljahrgänge 3 und 8 zu Schuljahresbeginn wird abgesehen. Eine Nutzung der ZKA auf freiwilliger Basis ist dagegen möglich, wenn dies von den Schulen als geeignetes Instrument angesehen wird.

Außerdem ist geplant, ein wissenschaftlich fundiertes und erprobtes Instrument in Form eines digitalen Verfahrens zur Analyse des Lernstands von Schülerinnen und Schülern einschließlich einer entsprechenden Förderempfehlung geplant (ILeA Plus) verbindlich und flächendeckend einzuführen.  

Ziel ist es, die pädagogische Diagnostik an den Grundschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie die individuelle Lernstandsanalyse in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zu qualifizieren. Es ist vorgesehen, das Verfahren zur Lernstandsanalyse im Jahr 2022 allen Grundschulen im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung zu stellen. Da ILeA Plus für die Schuljahrgänge 1 bis 6 konzipiert wurde, wird darüber hinaus eine Nutzung für alle weiterführenden Schulen angestrebt.

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Lernrückstände beheben

Zur Behebung von Lernrückstünden hat die Arbeitsgruppe Maßnahmen ermittelt bzw. veranlasst, die helfen können, den Schulstart und das Beheben von Lernrückständen in der Schule zu unterstützen. Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 bestehen zusätzliche Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler zu fördern, die Pandemie-bedingte Lernrückstände und Kompetenzdefizite aufweisen.

Für das Schuljahr 2022/23 sind insbesondere folgende Maßnahmen hervorzuheben:

  • Angebote regionaler Einrichtungen der Erwachsenenbildung: Im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat das Land Sachsen-Anhalt eine Kooperationsvereinbarung mit dem Volkshochschulverband und dem Verband für Erwachsenenbildung geschlossen, die es ermöglicht, dass Dozentinnen und Dozenten regionaler Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Unterricht in den Schulen Förderangebote für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Alle Angebote, die sich vornehmlich auf die Kernfächer beziehen, werden unter www.erwachsenenbildung-lsa.de veröffentlicht. Über eine interaktive Karte können Angebote in der Region der jeweiligen Schule ausgewählt und online gebucht werden. Die entstehenden Kosten werden, bewirtschaftet durch das Landesschulamt, aus dem schulischen Budget beglichen.

  • Angebote zur Minderung motorischer Defizite von Schülerinnen und Schülern: Schwimmgutscheine: Das Bildungsministerium beabsichtigt, Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2021/2022 nach Abschluss des schulischen Schwimmunterrichts keine hinreichende Schwimmfähigkeit erlangen konnten, einen Gutschein, der einen gesonderten Schwimmkurs bei einem externen Anbieter finanziert, zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die Gutscheine zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 über die Schulen auszureichen Zum konkreten Verfahren erreicht Sie eine gesonderte Information.

    Sportcamps: Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landessportbund werden sportliche Angebote konzipiert, die dem Ziel dienen, Pandemie-bedingte motorische Defizite zu mindern bzw. zu kompensieren und Schülerinnen und Schüler darüber hinaus für langfristige sportliche Aktivitäten zu gewinnen. Ganz- und mehrtägige durch den Landessportbund sowie die Landesfachverbände unterbreitete Sport- und Aktivangebote sowie Details zu diesen finden sich zum Beginn des neuen Schuljahres, unter

    https://bit.ly/3zypSLy

  • Aufstockung Schulbudgets: Es wurden zusätzliche Mittel zur Verteilung über die Schulbudgets zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln ist es möglich, Honorar- und Kooperationsvereinbarungen für zusätzliche Lernangebote zu unterbreiten. Außerschulische Kooperationspartner für zusätzliche Lernangebote können neben Vereinen und freien Trägern der Jugendhilfe insbesondere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung sein. Auch individuelle Nachhilfeangebote in kleinen Gruppen sollen möglich sein.

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Häufige Fragen - Schulen

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Erhalten Schulen zusätzliches Budget, um Maßnahmen zur Behebung von Lerndefiziten zu organisieren?

Ja.

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An wen richten sich die Maßnahmen zur Beseitigung von Lerndefiziten?

Die Maßnahme richtet sich an alle Schülerinnen und Schülern mit Lernrückständen in allen Fächern. Es empfiehlt sich jedoch eine Schwerpunktsetzung zugunsten der Schuljahrgänge 4, 5, 9, 10 sowie auf die das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen, ferner empfiehlt sich eine Schwerpunktsetzung auf die Kernfächer und Kernkompetenzen.

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Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die Mittel für das Freie Budget stocken das Schulbudget für öffentliche Schulen auf und sind für die Finanzierung von Maßnahmen zur Ermittlung und zur Behebung von Lerndefiziten einzusetzen, die durch die besonderen Lern- und Unterrichtsbedingungen während der Corona-Pandemie entstanden sind. Die Verwendung der Budgetmittel erfolgt nach den Vorgaben des Landesschulamtes.

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Wie geht eine Schule vor, wenn Schülerinnen und Schüler Bedarf an einem Unterstützungsangebot haben?

Die Schule prüft, welche Maßnahme geeignet ist, den konkreten Bedarf zu decken. Dies können Maßnahmen für eine ganz Klasse aber auch für eine Kleingruppe sein. Ferner prüft die Schule, ob der Bedarf durch sächliche Mittel oder durch Personal gedeckt (eigenes Personal oder Kooperationspartner). Anschließend informiert sich die Schule über geeignete Anbieter und beschafft sich von diesen die erforderlichen Sachmittel bzw. schließt Verträge zur Gewinnung von unterstützendem Personal ab.

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Wen können Schulen einsetzen, um Maßnahmen zur Beseitigung von Lerndefiziten zu organisieren?

Schulen können z. B. außerschulische Kooperationspartner für zusätzliche Lernangebote einsetzen, dazu zählen Vereine und freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung. Schulen können auch Honorarvereinbarungen mit natürlichen Personen abschließen. Dazu zählen auch Schülerinnen und Schüler ab mindestens 14 Jahren, Studierende sowie Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium.

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Können Lehrkräfte Mehrarbeit ableisten?

Um eine Abgrenzung der Honorarvertragsleistungen vom Arbeits- oder Dienstverhältnis als Lehrkraft gewährleisten zu können, sind direkte Honorarverträge mit Lehrkräften der betreffenden Schule selbst ausgeschlossen. Ein Einsatz von Lehrkräften, die an einer anderen öffentlichen Schule oder Schule in freier Trägerschaft tätig sind oder die über einen anderen Träger (Dienstvertragspartner der Schule) tätig werden, ist grundsätzlich als Nebentätigkeit auf Honorarbasis möglich.

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Wie groß sollten Lern-Gruppen sein?

Dies entscheiden die Schulen in eigener Verantwortung. Für individuelle Nachhilfeangebote sollte die Gruppengröße nicht mehr als 4 Schülerinnen und Schüler betragen, eine 1:1 Betreuung ist mit besonderer Begründung zulässig.

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Können altersgemischte Gruppen gebildet werden?

Dies ist möglich.

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Können Unterstützungsangebote auch außerhalb der Schule stattfinden?

Ja, das ist möglich.

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Sind Online-Angebote möglich?

Ja, das ist möglich.

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Was gilt für Schulen in freier Trägerschaft?

Die Regelungen zugunsten der freien Schulen erfolgen in gesonderter Weise.

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Häufige Fragen- Schülerinnen und Schüler sowie Elternhäuser

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Was bietet das Corona-Aufholprogramm für Schülerinnen und Schüler?

Ziel ist die individuelle und zielorientierte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände sowie die Förderung von Kernkompetenzen. 

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Von wem erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern die notwendigen Informationen?

Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigte wenden sich bei Bedarf an die Schule.

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Für wen werden Unterstützungsangebote unterbreitet?

Ziel ist die individuelle und zielorientierte Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände sowie die Förderung von Kernkompetenzen. Beim Einsatz der zusätzlichen Mittel empfiehlt sich eine Schwerpunktsetzung zugunsten der Schuljahrgänge 4, 5, 9, 10 sowie auf die das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen, ferner empfiehlt sich eine Schwerpunktsetzung auf die Kernfächer und Kernkompetenzen.

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Müssen Schülerinnen und Schüler an den Unterstützungsangeboten teilnehmen?

Bei reinen Unterstützungsangeboten besteht keine Teilnahmepflicht. Maßnahmen der Er- und Behebung von Lernrückständen können aber auch Im Unterricht stattfinden, wobei die Schulpflicht gilt.

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Sind Online-Angebote möglich?

Ja.

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Sind Kosten von den Eltern zu tragen?

Für die Maßnahmen zur Beseitigung von Lerndefiziten entstehen den Elternhäusern keine Kosten. Bei dem Besuch von außerschulischen Lernorten können Fahrtkosten anfallen, die nicht von der Schule übernommen werden.

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Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden?

Bei Veranstaltungen, die innerhalb der Schulen stattfinden, bildet der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 die Grundlage für einzuhaltende Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die Maßgaben gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung einschließlich veranstalterbezogene Hygienekonzepte.

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Können auch Schülerinnen und Schüler freier Schulen partizipieren?

Ja. Diesbezüglich erfolgen noch weitere Informationen.

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Häufige Fragen – Interessierte Organisationen und Personen

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Wer kann Schulen dabei unterstützen, Lerndefizite zu beheben?

Unterstützung können z. B. außerschulische Kooperationspartner anbieten. Dazu zählen Vereine und freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung. Schulen können auch Honorarvereinbarungen mit natürlichen Personen abschließen. Dazu zählen auch Schülerinnen und Schüler ab mindestens 14 Jahren, Studierende sowie Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium.

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Wo kann unterstützt werden?

Interessierte Personen können sich sowohl für öffentliche als auch private Schulen melden.

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Wie geht es weiter, wenn Sie eine Schule einsetzen möchte?

In diesem Fall wird mit Ihnen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

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Wann beginnt die Unterstützungstätigkeit?

Dies wird in Absprache mit der Schule in einem Kooperationsvertrag abgeklärt.

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In welchem Zeitraum ist Unterstützung notwendig?

Der Zeitraum wird durch die Schule vorgegeben bzw. zwischen der Schule und den für den Einsatz ausgewählten Personen vereinbart.

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Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule und Lehrkräften anderer öffentlichen Schulen müssen bei Kooperationsverträgen mit natürlichen Personen diese der Schule ein erweitertes Führungszeugnis, und eine Erklärung zu anhängigen Ermittlungsverfahren vorlegen. Außerdem muss durch Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ein Nachweis über den Masernschutz erbracht werden.

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Wird die Unterstützung vergütet?

Die Obergrenzen für Honorarverträgen belaufen sich pro Zeitstunde  (Angebotsstunde je 45 Minuten plus Vor- und Nachbereitungszeit) wie folgt:

Personengruppe/Qualifikation

Betrag in Euro

Schülerinnen und Schüler oberer Jahrgangsstufen – Mindestalter 14 Jahre

15,00

Studierende

20,00

Berufliche oder Fachschulausbildung oder gleichwertige Qualifikation, spezielle für die Maßnahme erforderliche Kenntnisse

30,00

abgeschlossene Hochschulausbildung oder gleichwertige Qualifikation

50,00

Referenten mit herausragender Qualifikation, (z. B. Habilitation, außerordentliche Sachkompetenz)

70,00

 

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