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Informationen zu mobilen Luftreinigern und CO2-Ampeln an Schulen

Informationen zu mobilen Luftreinigern an Schulen

Die Bundesregierung hat im Juli beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Dazu hat sie mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung erarbeitet, mit der der Bund den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Sachsen-Anhalt erhält davon 5,4 Mio. Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Bildung die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten an Schulen“ erlassen. Hierbei handelt es sich um eine Vorabveröffentlichung der Richtlinie, die Richtlinie wird noch der Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen und dann im Ministerialblatt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind die Träger von allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahmen von Schulen des zweiten Bildungswegs nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g) SchulG LSA und die Träger von allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 SchulG LSA Finanzhilfen erhalten, mit Ausnahmen von Schulen des zweiten Bildungswegs nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g) SchulG LSA.

In der Verwaltungsvereinbarung ist festgelegt, dass eine Förderung für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte nur für schlecht zu belüftende Räume (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) in Frage kommt.

Die Richtlinie enthält auch technische Hinweise und Mindestanforderungen an die zu beschaffenden Geräte.

Antrag auf Gewährung von Fördermitteln zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten an Schulen

Herstellererklärung

Mittelabforderung (Auszahlungsantrag)

Anlage: Sachbericht

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Informationen zu CO2-Ampeln an Schulen

Um Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte besser vor einer Corona-Infektion zu schützen, stellt das Land Sachsen-Anhalt darüber hinaus für 2021 den Schulträgern insgesamt 6,45 Mio. Euro für die Beschaffung und Installation von Kohlendioxid-Messgeräten, sog. CO2-Ampeln, zur Verfügung.

Die Messgeräte sollen dabei unterstützen, den Zeitpunkt des Lüftens besser zu bestimmen. Voraus gingen Neubewertungen des Umweltbundesamtes und des Landesamtes für Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Wirkung von technischen Unterstützungsgeräten zur sichereren Durchführung des Präsenzunterrichtes unter Pandemiebedingungen.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Bildung die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von CO2-Ampeln an Schulen" erlassen. Hierbei handelt es sich um eine Vorabveröffentlichung der Richtlinie.

Gefördert wird die Beschaffung von CO2-Ampeln (inkl. Lieferung und Erstinstallation).

Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Träger von allgemein- und berufsbildenden Schulen nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Träger von allgemein- und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Finanzhilfe erhalten.

Gefördert wird die Beschaffung von CO2-Ampeln für die Nutzung in Klassenräumen, Fachräumen und Lehrerzimmern. Klassenräume im Sinne dieser Richtlinie sind Räume, welche normalerweise als Unterrichtsräume genutzt werden.

Antrag auf Gewährung von Fördermitteln zur Beschaffung von Kohlendioxid-Messgeräten (CO2-Ampeln) für alle Unterrichtsräume zum zielgerichteten Lüften während des Unterrichts

Anlage 1 - Angaben zu den beschafften CO2-Messgeräten mit Kostenübersicht je Schule

Verwendungsnachweis

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