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Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung

Staatssekretär Richter: Rückforderungsentscheidungen wegen überzahlter Abfindungen fallen im Januar

20.12.2000, Magdeburg – 153

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 153/00

 

Magdeburg, den 20. Dezember 2000

 

 

Staatssekretär Richter: Rückforderungsentscheidungen wegen überzahlter Abfindungen fallen im Januar

 

Der Staatssekretär im Kultusministerium Dr. Bodo Richter hat heute zum in der Presse berichteten Fall überzahlter Abfindungen im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamts Dessau Stellung genommen. "Das Verfahren hat einen normalen rechtsstaatlichen Verlauf genommen. Die betroffenen Mitarbeiter, die zum Teil anwaltlich vertreten waren und Akteneinsicht erhielten, mussten zunächst angehört werden", sagte der Staatssekretär. Das Verfahren stehe nunmehr kurz vor dem Abschluss, so dass im Januar etwaige Rückforderungsbescheide ergehen können.

 

Der Vorgang wurde durch eine Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes im September 1999 bekannt. Bereits seit dieser Zeit ist er auch Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Auf eine eigene Strafanzeige des Kultusministeriums konnte daher verzichtet werden. Grundsätzlich, so der Staatssekretär, werde selbstverständlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wenn strafrechtlich relevante Vorgänge im Geschäftsbereich bekannt würden.

 

Gleichzeitig wies der Staatssekretär die Vorwürfe des SPD-Abgeordneten Jüngling zurück, das Kultusministerium habe Vorgänge "vertuscht". Die Prüfung der Rückforderung von überzahlten Abfindungen durch fehlerhafte Dienstalterberechnungen habe bereits im September 1999 unmittelbar nach der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes begonnen. Unter anderem wurden auch vor Ort in Dessau durch das Kultusministerium Akteneinsicht genommen. Den Betroffenen wurde rechtliches Gehör gewährt, die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. An den Landesrechnungshof wurde ein ausführlicher Bericht geschickt und im Konsens festgestellt, dass 4 Einzelfälle mit einer Summe von insgesamt 180.000,- DM zu prüfen seien. "Die Akten mit den Details und den Personalien der Betroffenen dürfen aus Gründen des Datenschutzes und der Fürsorgepflicht selbstverständlich nicht an die öffentlichkeit gegeben werden", so der Staatssekretär. Der Unterausschuss Rechungsprüfung des Landtages ist darüber hinaus schriftlich über den Verfahrensstand und das Prüfungsergebnis informiert worden.

 

 

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