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Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung

Gebühren sind nur für die Nutzung der Hochschulen als Fort- und Weiterbildungsstätte geplant / Harms: "Sprachkurse und andere interdisziplinäre Veranstaltungen bereichern das Studium und werden im Erststudium auch weiterhin kostenlos sein"

01.12.2000, Magdeburg – 139

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 139/00

 

Magdeburg, den 1. Dezember 2000

 

 

Gebühren sind nur für die Nutzung der Hochschulen als Fort- und Weiterbildungsstätte geplant / Harms: "Sprachkurse und andere interdisziplinäre Veranstaltungen bereichern das Studium und werden im Erststudium auch weiterhin kostenlos sein"

 

Der Studentenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat heute unter der Studentenschaft erneut Informationen und Horrormeldungen verbreitet, die jeglicher sachlichen Grundlage entbehren und deshalb einer Korrektur bedürfen. Aus diesem Grunde stellt Kultusminister Harms noch einmal klar: Auch weiterhin werden für ein Erststudium in Sachsen-Anhalt keine Studiengebühren erhoben.

Harms: "In § 115 Absatz 1 unseres Hochschulgesetzes ist klar festgeschrieben, dass für ein Studium, welches mit einem Hochschulgrad oder einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abschließen soll sowie für die entsprechenden Hochschulprüfungen weder Gebühren noch Auslagen erhoben werden können. Dazu zählen auch Ausbildungsgänge, die auf dieses Erststudium aufbauen wie z.B. Master-Studiengänge. Daneben bleiben auch andere Lehrveranstaltungen, die neben einem Studium besucht werden gebührenfrei, wie z.B. Sprachkurse oder Vorlesungen aus anderen Fachbereichen. Auf einen kurzen Nenner gebracht: wir befürworten es ausdrücklich, wenn Studierende über den Tellerrand schauen und die akademischen Möglichkeiten interdisziplinär nutzen. Die Hochschul-Gebührenordnung betrifft nicht diese Fälle, sondern sie regelt die Fort- und Weiterbildungsangebote der Hochschulen außerhalb einer akademischen Erstausbildung. Hier muss eine Wettbewerbsverzerrung durch die Konkurrenz zu privaten Bildungsträgern beseitigt werden, die für ihre Weiterbildungsmaßnahmen ausnahmslos Gebühren verlangen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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