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Pressemitteilungen - Archiv

Landesverfassungsgericht bestätigt Sachsen-Anhalts Konzept der Grundschule mit festen Öffnungszeiten/Kultusminister Harms: Habe an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundschule nie gezweifelt

24.07.2001, Magdeburg – 95

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 095/01

 

Magdeburg, den 24. Juli 2001

 

 

Landesverfassungsgericht bestätigt Sachsen-Anhalts Konzept der Grundschule mit festen öffnungszeiten/Kultusminister Harms: Habe an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundschule nie gezweifelt

 

Sachsen-Anhalts Kultusminister Harms hat heute die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes in Dessau zur neuen Grundschule in Sachsen-Anhalt begrüßt. Das Gericht hatte heute einen Eilantrag einiger Elternpaare abgewiesen, die in dem Konzept der Grundschule mit festen öffnungszeiten ihr Elternrecht unzulässig eingeschränkt sahen und auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung die Einführung der Grundschule zum neuen Schuljahr noch verhindern wollten.

Harms versicherte in einer ersten Reaktion, dass er zu keinem Zeitpunkt an der Verfassungsmäßigkeit des neuen sachsen-anhaltischen Grundschulkonzeptes gezweifelt habe. Harms: "Ich bin über den Richterspruch froh, weil in gut zwei Wochen das neue Schuljahr beginnt und einem geordneten Schulanfang jetzt nichts mehr im Wege steht. Alle Vorbereitungen sind getroffen, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern auf die neue Qualität schulischer Arbeit in der Grundschule neugierig sein können, die sie nach den Ferien kennen lernen werden. Unsere Erfahrungen vor Beginn der Ferien haben gezeigt, dass überall dort, wo sich Eltern gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern und den pädagogischen Mitarbeiterinnen in die Gestaltung der neuen Grundschule eingebracht haben, ein breiter Konsens erreicht werden konnte. Ich bin fest überzeigt, dass auch diejenigen Eltern, die sich vielleicht mit den neuen Möglichkeiten noch nicht auseinandergesetzt haben, durch die Erfahrung mit der Praxis schnell von den Vorzügen dieses Modells überzeugt sein werden."

Der Minister bekräftigte, dass von Seiten des Landes die notwendigen Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt worden seien, um alle Beteiligten mit den Anforderungen des neuen Grundschulkonzeptes vertraut zu machen. An den neun Staatlichen Schulämtern seien zudem Moderatorenteams gebildet worden, die vor Ort fachkundige Hilfestellungen geben könnten und den Schulen jederzeit bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite ständen.

 

 

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