Menu
menu

Pressemitteilungen - Archiv

Harms will schulische Integration Behinderter in Sachsen-Anhalt wesentlich voranbringen / Elternwunsch muss eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen sein

22.03.2001, Magdeburg – 35

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 035/01

 

Magdeburg, den 22. März 2001

 

 

Harms will schulische Integration Behinderter in Sachsen-Anhalt wesentlich voranbringen / Elternwunsch muss eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen sein

 

Am 22. März 2001 veranstaltet das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt im Roncalli-Haus in Magdeburg (Max-Josef-Metzger-Str. 12/13) eine Fachtagung zu dem Thema "Gemeinsames Lernen im gemeinsamen Unterricht". An der Veranstaltung nehmen ca. 150 Personen teil. Dazu zählen Lehrerinnen und Lehrer aus allen Schulformen, Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerien aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt, der Eltern- und Behindertenverbände sowie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zehn Schulen präsentieren ihre dokumentierte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im gemeinsamen Unterricht.

In seinem Eingangsreferat sprach Sachsen-Anhalts Kultusminister Dr. Gerd Harms über Situation und Perspektive der gemeinsamen Beschulung von Behinderten und Nichtbehinderten in Sachsen-Anhalt.

Zur Veranschauung der Situation in Sachsen-Anhalt nannte Harms zunächst einige Zahlen.

1994/95 wurden an den allgemein bildenden Schulen unseres Landes ca. 389.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Davon 19.880 - was einem Anteil von 5,11 Prozent entspricht - an den verschiedenen Sonderschulformen des Landes. Im Schuljahr 1999/2000 gab es an unseren Schulen noch insgesamt 326.000 Schülerinnen und Schüler, also ca. 63.000 Schülerinnen und Schüler weniger als 1994/1995. Dagegen stieg die Gesamtzahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf 20.372 an, was einem Anteil von 6,24 Prozent entspricht. Der Rückgang der Schülerzahlen vor allem im Grundschulbereich hatte also keinen Einfluss auf die Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Die Situation im gemeinsamen Unterricht stellt sich wie folgt dar: 1998/1999 wurden von den ca. 20.000 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagischem Förderbedarf 140 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht beschult. Im Schuljahr 2000/2001 waren es 381 Schülerinnen und Schüler; durchaus eine positive Entwicklung, jedoch auf sehr niedrigem Niveau.

Als einen Teil der Erklärung für die bisher nur sehr zaghaft vorhandenen Integrationsbemühungen nannte der Minister die Tatsache, dass der schulgesetzliche Auftrag zur Integration erst seit 1996 bestehe. Er hält eine Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen für notwendig. "Zukünftig sollte nach dem derzeitigen Beratungsstand im Landtag die Möglichkeit gemeinsamen Unterrichts nicht mehr davon abhängen, ob die personellen und sächlichen Bedingungen vorhanden sind, sondern ob sie geschaffen werden können. Dies stellt zur jetzigen Gesetzeslage einen erheblichen qualitativen Unterschied dar." Auch die Veränderung der Bauordnung, die bei Neubau und Sanierungen verstärkt den Blick der Bauherren auf die barrierefreien Zugangsmöglichkeiten richte, sei ein wichtiger Punkt in Richtung auf die verstärkten Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts. Die rechtlichen Vorschriften seien jedoch nur ein Schritt zur Veränderung der schulischen Wirklichkeit. Ob Integration möglich werde, ob gemeinsamer Unterricht stattfinde, hänge maßgeblich von den handelnden Personen vor Ort ab. Harms. "An dieser Stelle leidet Sachsen-Anhalt, wie alle neuen Bundesländer, vor allem unter einem deutlichen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern mit sonderpädagogischer Ausbildung."

 

Harms kündigte an, dass man im Land Sachsen-Anhalt die Anstrengungen deutlich erhöhen werde, um gemeinsamen Unterricht zu gestalten. "Der Lernort Sonderschule ist ein mögliches Angebot neben dem gemeinsamen Unterricht, das zum Zuge kommt, wenn die erforderlichen sonderpädagogischen personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur Förderung in der allgemeinen Schule nicht geschaffen werden können, oder die Eltern die Beschulung in einer Sonderschule ausdrücklich wünschen.", sagte der Kultusminister. Diesen beiden grundlegenden Aspekten trage die nunmehr als Entwurf vorliegende "Verordnung über Unterricht, Erziehung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sachsen-Anhalt" Rechnung. Bei der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern sei die Förderung im gemeinsamen Unterricht stets zu prüfen und mit den Eltern zu besprechen. Die Auffassung der Eltern zur Förderung ihrer Kinder habe bei allen Entscheidungen einen hohen Stellenwert. "Dieser Aspekt der Stärkung des Elternwillens in der Diskussion um die Realisierung eines möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs zieht sich wie ein roter Faden durch die Verordnung. Eltern sind Partner bei der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu all diesen Fragen."

Daneben kündigte Harms kündigte, die Ausstattung der Beratungsstellen nahezu verdoppeln zu wollen, um somit neue Kapazitäten für gemeinsamen Unterricht zu schaffen. Es sei absehbar, dass in den nächsten Jahren der Bereich Sonderpädagogik ein Mangelbereich sein werde. Diesen Fakt werde man auch nicht allein durch Einstellungen beheben können. Deshalb werde es in den nächsten Jahren verstärkt darauf ankommen, eine möglichst große Zahl von Kolleginnen und Kollegen dazu zu motivieren, zusätzliche sonderpädagogische Qualifikationen im Zuge von Fort- und Weiterbildung zu erwerben. Eine weitere übergangslösung im Blick auf die personellen und materiellen Ressourcen könne die Installierung schulischer Stützpunkte für Integration sein. Harms: "Damit verbindet sich nicht der Gedanke einer neuen Schulform, sondern es sollen lediglich personelle und andere Ressourcen zur sonderpädagogischen Förderung an einzelnen Schulstandorten gebündelt werden, um vielen Förderungslagen möglichst wohnortnah entsprechen zu können und im gemeinsamen Unterricht ein Stück voran zu kommen."

 

 

 

Impressum:

Kultusministerium

Pressestelle

Turmschanzenstr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-3710

Fax: (0391) 567-3695

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de