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Pressemitteilungen - Archiv

Bühnen der Stadt Halle erhalten Planungssicherheit / Theatervertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle für den Zeitraum 2001 - 2004 unterzeichnet

12.02.2001, Magdeburg – 18

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 018/01

 

Magdeburg, den 12. Februar 2001

 

 

Bühnen der Stadt Halle erhalten Planungssicherheit / Theatervertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle für den Zeitraum 2001 - 2004 unterzeichnet

 

Kultusminister Dr. Gerd Harms und Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler haben heute den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Förderung der Bühnen der Stadt Halle für den Zeitraum von 2001 bis 2004 unterzeichnet. Das Vertragswerk sichert den Bühnen der Saalestadt in den nächsten vier Jahren Zuwendungen des Landes in einer Gesamthöhe von 78,7 Mio. DM zu.

 

Die gemeinsame Förderung von Stadt und Land ermöglicht es den vier Bühnen (Opernhaus Halle, neues theater Halle, Thalia-Theater und Theater für Satire und Figuren) jährlich ca. 1.400 Vorstellungen für ihr Publikum vorzuhalten. Erstmals sieht der Vertrag auch verbindlich die Förderung von Theaterbaumaßnahmen vor. Einschließlich der zu erwartenden Bundesmittel sind für Baumaßnahmen etwa 7,8 Mio. DM veranschlagt.

 

Kultusminister Harms bewertet das Vertragswerk höher, als nur eine Festschreibung von Zuwendungssummen und Förderbeträgen. "Diese Verträge", so Harms "sind Zeichen für die gemeinsam wahrgenommene Verantwortung von Theaterträgern und Land sowohl für die perspektivische Entwicklung einzelner Theaterstandorte wie auch der gesamten Theaterlandschaft Sachsen-Anhalts. Mit den Theaterverträgen werden die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Theaterförderung für einen mittelfristigen Zeitraum stabilisiert. Theaterträger und Theater erhalten zuverlässige Planungsdaten bis zum Jahr 2004. Damit erhält die Kulturförderung in diesem Bereich die Qualität einer Rechtsverpflichtung."

 

Neu gegenüber dem früheren Vertrag sind

 

 

 

eine größere haushaltsrechtliche Freiheit der Bühnen mit dem Ziel der kaufmännischen Betriebsführung und der eigenständigen Verwendung der Mittel,

 

 

 

 

der Verbleib der Mittel aus sämtlichen Einnahmen und eingeworbenen Drittmitteln beim Theater ,

 

 

 

 

 

die übertragbarkeit der Mittel in folgende Haushaltsjahre mit der Möglichkeit, Rücklagen zu bilden sowie Verluste und überschreitungen auszugleichen,

 

 

 

 

 

die selbstständige Entscheidung der Theater über Eintrittsgelder mit dem Ziel eines höheren Kostendeckungsgrades.

 

 

 

Der Vertrag sieht auch vor, dass die Bühnen der Stadt Halle Kooperationsmöglichkeiten mit den Bühnen in Dessau und Magdeburg suchen.

 

Erneut wies Minister Harms auf den wichtigen beschäftigungspolitischen Sekundäreffekt der Kulturförderung auch für die mittelständischen Handwerksbetriebe in der Region hin. Dieser Aspekt werde in der öffentlichen Diskussion um die Kulturförderung in aller Regel kaum mitbedacht. Dabei sind nach Auffassung des Ministers Investitionen für Kulturbauten in mehrfacher Hinsicht Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

 

 

 

 

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