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Pressemitteilungen - Archiv

Harms dankt den beteiligten Kreis- und Stadtparlamenten für hervorragende Arbeit: Mittelfristige Schulentwicklungsplanung in Sachsen-Anhalt steht kurz vor erfolgreichem Abschluss / 17 Planungsträger erhielten am 1. Februar 2001 Genehmigungsbescheid

02.02.2001, Magdeburg – 13

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 013/01

 

Magdeburg, den 2. Februar 2001

 

 

Harms dankt den beteiligten Kreis- und Stadtparlamenten für hervorragende Arbeit: Mittelfristige Schulentwicklungsplanung in Sachsen-Anhalt steht kurz vor erfolgreichem Abschluss / 17 Planungsträger erhielten am 1. Februar 2001 Genehmigungsbescheid

 

Die neun Staatlichen Schulämter in Sachsen-Anhalt haben gestern die mittelfristigen Schulentwicklungspläne von 14 Landkreisen (Liste in der Anlage) und der drei kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau genehmigt. Drei Schulentwicklungspläne befinden sich im Genehmigungsverfahren, vier Landkreise beraten noch.

 

Angesichts dieses guten Ergebnisses dankte Kultusminister Dr. Gerd Harms ausdrücklich den Abgeordneten der Kreis- und Stadtparlamente, den Oberbürgermeistern und Landräten und besonders auch den Verwaltungen für ihre hervorragende Arbeit. Wie Harms betonte, seien Land und Kommunen ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht geworden, trotz der dramatisch rückläufigen Schülerzahlen auch für die Zukunft ein vielfältiges und leistungsstarkes Schulwesen zu sichern. Harms: "Es ist für kein Kreis- oder Stadtparlament angenehm, über den Erhalt oder die notwendige Schließung eines Schulstandortes zu entscheiden, um auch in Zukunft ein funktionstüchtiges und leistungsfähiges Schulnetz zu behalten. Insofern empfinde ich große Hochachtung vor der oft konfliktbehafteten Arbeit und freue mich, dass schon jetzt ¾ aller Landkreise und kreisfreien Städte ihre Aufgaben zufriedenstellend erledigt haben."

Das bisherige Genehmigungsverfahren habe gezeigt, resümierte Harms, dass die vorgelegten Schulentwicklungspläne durchweg eine beachtliche Qualität besäßen und nur ein geringer Bedarf bestehe, in dem einen oder anderen Einzelfall noch nachzubessern. In keinem Fall müsse sich jedoch ein Kreistag oder Stadtparlament noch einmal in den nächsten Wochen mit dieser Sache befassen; sämtliche genehmigten Schulentwicklungspläne seien zum Schuljahresbeginn 2001, wie beschlossen, umsetzbar. Bezüglich der noch ausstehenden vier Landkreise formulierte der Minister seine Erwartung, dass sie es den anderen Kreisen gleichtun und nun zügig ihrer Verpflichtung zur Planaufstellung nachkommen.

 

Auf Grund der stark sinkenden Schülerzahlen ( zum Vergleich: Schülerzahlen im Schuljahr 1998/99: 348.599; Prognose Schuljahr 2005/06: 220.920 ) hatten die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Schulstandorte im Hinblick auf ein funktionstüchtiges Schulnetz dauerhaft Bestand haben sollen und welche nicht. Diese Entscheidung ist bei dem Ziel, auch in Zukunft gute Schule machen zu wollen, unumgänglich.

 

Wie Harms abschließend hervorhob, sind diese Ergebnisse einer vernünftigen mittelfristigen Schulnetzplanung vor allem für die kommunale Finanzplanung der Investitionen in den nach wie vor großen Sanierungs- und Erneuerungsbedarf und die dauerhaften Schulträgerkosten sowie die finanzielle Belastung der Schülerbeförderung wichtig. Sie schaffen gleichermaßen eine Grundlage für die Einsatzplanung der Lehrerstellen und für die Landesentwicklung.

 

Anlage:

 

Landkreise und kreisfreie Städte mit genehmigten mittelfristigen Schulentwicklungsplänen:

 

Salzwedel, Stendal, Ohrekreis, Anhalt-Zerbst, Bernburg, Köthen, Bitterfeld, Wittenberg, Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Weißenfels, Halberstadt, Wernigerode, Sangerhausen

Magdeburg, Halle, Dessau

 

Zu Ihrer Information:

 

 

Die Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung löst die von 1992 bis 1999 praktizierte jährliche Aktualisierung der Schulentwicklungspläne der Landkreise und kreisfreien Städte ab und beschreibt den Planungszeitraum von 2001/02 bis 2005/06.

 

Die in den nächsten Jahren drastisch zurückgehenden Schülerzahlen machten es erforderlich, die Auswirkungen des Geburtenknicks auf die örtliche Schulnetzplanung der Landkreise und Kommunen durch Festsetzung neuer Richtwerte mittelfristig zu regeln.

 

Mit der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung verfolgt man in erster Linie das Ziel, ein regional ausgeglichenes und leistungsfähiges Bildungsangebot im Land zu entwickeln und die Grundlagen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau zu schaffen. Damit wird die kommunale Finanzplanung und die Lehrereinsatzplanung auf eine sichere Basis gestellt.

 

Die Ausgangslage stellt sich folgendermaßen dar:

 

Bis zum Jahr 2011 wird sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt von derzeit ca. 330.000 auf geschätzt 217.000 reduzieren. Besonders betroffen sind in diesem Zeitraum die Sekundarschulen und die Gymnasien. Im Bereich der Sekundarschulen reduziert sich die Schülerzahl von knapp 152.000 im Schuljahr 1999/2000 auf ca. 75.000 im Schuljahr 2010/2011, wobei der geschätzte Tiefstpunkt im Schuljahr 2008/2009 mit ca. 70.000 Schülerinnen und Schülern liegen wird, also bei weniger als der Hälfte der bisherigen Schülerzahl in dieser Schulform.

ähnlich dramatisch sind die Auswirkungen auf die Gymnasien des Landes. Von ca. 65.000 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 1999/2000 werden vorausberechnet im Schuljahr 2010/2011 mit etwas mehr als 32.000 Schülerinnen und Schülern nur noch ca. die Hälfte der Schülerinnen und Schüler ein Gymnasium besuchen.

 

Die Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung gibt schulische Mindestgrößen zur Beurteilung der Bestandsfähigkeit einer Schule vor.

 

 

Die Richtwerte wurden folgendermaßen festgelegt:

 

 

 

Grundschule : einzügig ;

 

Mindestschülerzahl pro Schule: 60

Ausnahme zulässig:

Mindestschülerzahl pro Schule: 40

 

 

 

Sekundarschule : zweizügig;

Mindestschülerzahl pro Schule, ohne Förderstufe: 160;

Ausnahme zulässig an Einzelstandorten:

Mindestschülerzahl: kleiner als 160

 

Gymnasium : dreizügig;

 

Mindestschülerzahl pro Schule: 525

Ausnahme zulässig an Einzelstandorten:

Mindestschülerzahl pro Schule: 350

 

 

 

Gymnasium mit inhaltlichem Schwerpunkt : zweizügig

 

 

Mindestschülerzahl pro Schule: 350

 

d) Sonderschule

Schule für Geistigbehinderte :

Mindestschülerzahl pro Schule: 28

Schule für Lernbehinderte :

Mindestschülerzahl pro Schule: 90

 

 

Mit Inkrafttreten der Verordnung wurden die kommunalen Planungsträger verpflichtet, die notwendigen Abwägungsprozesse und Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Planungsträger hatten einen Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes dem Staatlichen Schulamt, den benachbarten Planungsträgern, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Eltern- und Schülervertretungen sowie Behörden und Trägern öffentlicher Belange, soweit sie von der Schulentwicklungsplanung berührt werden, zur Stellungnahme zuzuleiten. Für den Bereich der berufsbildenden Schulen wurden zusätzlich die Sozialpartner, die Wirtschaftsverbände und zuständigen Arbeitsämter beteiligt. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird der Schulentwicklungsplan durch die kommunale Vertretungskörperschaft durch Beschluss festgestellt. Dadurch ist klar geregelt, dass die Schulentwicklungsplanung eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis ist. Die kommunale Verantwortung für die Schulstruktur wird eindeutig gestärkt.

 

 

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