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BaföG-Empfänger in Sachsen-Anhalt erhalten einmaligen Heizkostenzuschuss
26.01.2001, Magdeburg – 12
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 012/01
Magdeburg, den 26. Januar 2001
BaföG-Empfänger in Sachsen-Anhalt erhalten einmaligen Heizkostenzuschuss
Die Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können in den BaföG-ämtern bei den Studentenwerken der Universitäten und Hochschulen sowie bei den Kommunen und Kreisen Anträge auf die Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses in Höhe von 100,- DM stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Studierenden Leistungen aus dem BaföG erhalten und nicht bei ihren Eltern/Erziehungsberechtigten wohnen.
Die BaföG-ämter halten ab sofort entsprechende Antragsformulare bereit.
Alleinerziehende studierende Mütter oder Väter können für ihr Kind einen Heizkostenzuschuss bei den für sie zuständigen Wohngeldstellen beantragen, wenn sie nicht selbst berechtigt sind, Heizkostenzuschuss zu erhalten.
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