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Sachsen-Anhalt schreibt 99 Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen aus
29.04.2020, Magdeburg – 19
- Bildungsministerium
Das
Bildungsministerium hat am heutigen Mittwoch eine neue Ausschreibung für die
unbefristete Einstellung von 99 pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern an öffentlichen Schulen Sachsen-Anhalts veröffentlicht.
Gesucht
werden staatlich anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte
Sozialpädagoginnen und ?pädagogen sowie - in Abhängigkeit von der Schulform des
dienstlichen Einsatzes - staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/innen,
staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und ?pädagogen sowie Absolventen des
Bachelor-Studienganges Kindheitspädagogik.
Die
Einstellung soll zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 erfolgen. Die
Bewerbungsfrist endet am 14. Mai dieses Jahres.
?Wir
haben in den vergangenen zwei Jahren kontinuierlich pädagogische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einstellen können. Auch in dieser
Ausschreibungsrunde freuen wir uns auf viele qualifizierte und motivierte
Bewerberinnen und Bewerber. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für
die Schulen von großer Bedeutung und werden von ihren Kollegien mit Freude
erwartet. Sie entlasten Lehrkräfte und sind wichtige Stützen im schulischen
Alltag?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.
Die
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an Grundschulen (47 Stellen) und Förderschulen
(46 Stellen) eingesetzt, weitere sechs werden für den Einsatz an Sekundar- und
Gemeinschaftsschulen gesucht.
Bewerbungsverfahren:
Zum
Umfang der Aufgabenfelder und zu den Qualifikationsanforderungen finden Sie
detaillierte Auskünfte auf der Homepage des Landesschulamtes unter: https://lsaurl.de/PMStellen
Hintergrund:
Die Zuweisung von
pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
an die Schulen erfolgt nach
klaren Bedarfskriterien und ist schülerzahlabhängig. Grundschulen bis zu 100
Schülerinnen und Schülern sollen je eine pädagogische Mitarbeiterin oder einen
pädagogischen Mitarbeiter zur Unterstützung und Ergänzung des Bildungsauftrages
haben, Grundschulen ab 200 Schülerinnen und
Schülern zwei, Grundschulen
ab 400 Schülerinnen und Schülern drei.
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