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Pressemitteilungen - Archiv

Sachsen-Anhalt schreibt 99 Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen aus

29.04.2020, Magdeburg – 19

  • Bildungsministerium

 

 

Das

Bildungsministerium hat am heutigen Mittwoch eine neue Ausschreibung für die

unbefristete Einstellung von 99 pädagogischen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern an öffentlichen Schulen Sachsen-Anhalts veröffentlicht.

 

 

 

Gesucht

werden staatlich anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte

Sozialpädagoginnen und ?pädagogen sowie - in Abhängigkeit von der Schulform des

dienstlichen Einsatzes - staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/innen,

staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und ?pädagogen sowie Absolventen des

Bachelor-Studienganges Kindheitspädagogik.

 

 

 

Die

Einstellung soll zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 erfolgen. Die

Bewerbungsfrist endet am 14. Mai dieses Jahres.

 

  

 

?Wir

haben in den vergangenen zwei Jahren kontinuierlich pädagogische

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einstellen können. Auch in dieser

Ausschreibungsrunde freuen wir uns auf viele qualifizierte und motivierte

Bewerberinnen und Bewerber. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für

die Schulen von großer Bedeutung und werden von ihren Kollegien mit Freude

erwartet. Sie entlasten Lehrkräfte und sind wichtige Stützen im schulischen

Alltag?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.

 

 

 

Die

pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an Grundschulen (47 Stellen) und Förderschulen

(46 Stellen) eingesetzt, weitere sechs werden für den Einsatz an Sekundar- und

Gemeinschaftsschulen gesucht.

 

 

 

Bewerbungsverfahren:

 

 

 

Zum

Umfang der Aufgabenfelder und zu den Qualifikationsanforderungen finden Sie

detaillierte Auskünfte auf der Homepage des Landesschulamtes unter: https://lsaurl.de/PMStellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Die Zuweisung von

pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

an die Schulen erfolgt nach

klaren Bedarfskriterien und ist schülerzahlabhängig. Grundschulen bis zu 100

Schülerinnen und Schülern sollen je eine pädagogische Mitarbeiterin oder einen

pädagogischen Mitarbeiter zur Unterstützung und Ergänzung des Bildungsauftrages

haben, Grundschulen ab 200 Schülerinnen und

 

Schülern zwei, Grundschulen

ab 400 Schülerinnen und Schülern drei. 

 

 

 

 

 

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