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Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor
28.04.2020, Magdeburg – 18
- Bildungsministerium
Bildungsminister Marco Tullner hat
heute den Plan für den weiteren Verlauf des aktuellen Schuljahres vorgelegt.
?Unser Ziel ist es, Planungssicherheit für die Schulen, die Schülerinnen und
Schüler aber auch für die Eltern zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, weiterhin
hohe Infektionsschutzmaßstäbe einzuhalten?, erklärte Tullner. Ziel sei es, dies
durch eine enge Verzahnung von Präsenz- und Fernunterricht zu gewährleisten. In
einer gestrigen Verabredung mit den Kultusministern der Länder bestand
Einigkeit darin, dass grundsätzlich weitere schrittweise Öffnungen der Schulen
in Jahrgangsstufen bzw. in Lerngruppen erfolgen sollen und jede Schülerin und
jeder Schüler bis zu dem Beginn der Sommerferien tage- oder wochenweise die
Schule besuchen können soll.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Kabinetts am 2. Mai zur Fünften SARS- CoV-2- EindV sollen in einem ersten
Schritt dazu ab Montag, 04.Mai 2020, die Abschlussklassen des kommenden Jahres
sowie die 4. Klassen der Grundschulen in die Schulen zurückkehren. Ab Mittwoch,
06.Mai 2020, sollen zusätzlich die Jahrgangsstufen, die das Abitur 2022 an
Gymnasien, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen vorsehen, regelmäßig in den Schulen
präsent sein. Die Beschulung erfolgt im Wechsel von Präsenz- und
Fernunterricht.
Für die Aufteilung
innerhalb einer Schulwoche können sich daraus verschiedene Organisationsformen
ergeben. Jede Schule wählt - unter Berücksichtigung der personellen und
räumlichen Bedingungen - ein für sich zuverlässig praktikables und
nachvollziehbares System, um die Klassen bzw. Kurse zu teilen und den Wechsel
von Anwesenheit und Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu organisieren.
?Ziel ist es, so schnell wie möglich den Schulbetrieb mit einem Stundenplan zu
strukturieren, der sich an den wesentlichen Inhalten der Stundentafel
orientiert. Gleichzeitig sollen immer nur Teile der Klassen an den Schulen
präsent sein, um die Einhaltung der Mindestabstände zu ermöglichen?, so
Tullner.
Darüber hinaus sollen ab dem 06. Mai und bis
zum Beginn der Pfingstferien alle weiteren Schuljahrgänge tageweise in kleinen
Gruppen in den Schulen anwesend sein. Jeder Schuljahrgang wird dabei an einem
separaten Tag und in kleinen Gruppen beschult. Damit soll erreicht werden,
wieder einen persönlichen Kontakt zu Lehrkräften zu ermöglichen,
Lernstandsdefizite zu ermitteln und die weitere Beschulung im Fernunterricht zu
strukturieren. ?Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen,
wenigstens an einem Tag die Schule zu besuchen und offene Fragen und Probleme
mit den Lehrkräften zu diskutieren. Gleichzeitig sollen organisatorische Fragen
zur Beschulung nach den Pfingstferien geklärt werden.?, erläuterte Tullner. Für
die Zeit der Pfingstferien sollen die Schulen im Rahmen ihrer personellen
Möglichkeiten freiwillige Angebote für die Schülerinnen und Schüler zum Abbau
von Defiziten vorhalten. Eine Notbetreuung wird weiterhin vorgehalten.
Nach aktuellen Planungen sollen nach den
Pfingstferien, ab dem 02.Juni 2020, alle Schuljahrgänge im regelmäßigen Wechsel
zwischen Präsenz- und Fernunterricht in die Schulen kommen. ?Wir schaffen damit
zum jetzigen Zeitpunkt Planungssicherheit und geben allen Beteiligten eine
Perspektive für den Verlauf des aktuellen Schuljahres?, sagte Tullner.
Hintergrund:
Zum Personaleinsatz:
Der Einsatz für Präsenzunterricht oder
Notbetreuung in der Schule von Personen, die selbst ein erhöhtes
Gesundheitsrisiko bei einer möglichen Infektion tragen, ist möglichst zu
vermeiden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen
vorzunehmen.
Die Betroffenen sind aufgefordert, dies bei
der Schulleitung anzuzeigen und durch ein entsprechendes ärztliches Attest zu
belegen. Lehrkräfte, die nicht in der Schule präsent, aber im Dienst sind,
werden für Fernunterricht eingesetzt.
Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen:
Schülerinnen und Schüler, die an einer
Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren
COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, sollten entsprechend den für die
Schulbesuchsfähigkeit geltenden Regelungen, wie beispielsweise bei Krankheit,
von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Sie werden mit
Unterrichtsmaterialien versorgt, in die
pädagogischen Angebote und ggf. in die Abschlussprüfungen eingebunden.
Mögliche Organisationsformen für die Verzahnung von Präsenz- und
Fernunterricht
Modelle können z. B. der tageweise oder der
wochenweise Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht sein. Die Klassen
werden dabei in zwei Gruppen aufgeteilt. Jede Gruppe kommt dabei separat in die
Schulen. Bei einem tageweisen Wechsel kann dieser in Kombination von Präsenz-
und Fernunterricht wie folgt gegliedert werden:
Woche 1
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Gruppe A
Gruppe B
Woche 2
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Gruppe A
Gruppe B
Sicherheitsmaßnahmen:
Die Maßgaben des § 15 Abs. 2 der Vierten
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 4.
SARS-CoV-2-EindV sowie die Maßgaben künftig weiterer Eindämmungs-verordnungen
sind einzuhalten. Die fortgeschriebenen Reinigungs- und Hygienepläne gelten
weiterhin. Dabei kommen vorerst die für die ?Notbetreuung? erarbeiteten Pläne
zum Tragen. Die dort beigefügten Schaubilder und Hinweise zur richtigen
Handhygiene sowie zur Hust- und Niesetikette sind für alle in der Schule
anwesenden Personen gut sichtbar auszuhängen.
In allen genutzten Räumen ist insbesondere auch auf eine ausreichende Belüftung
zu achten. Dazu sind zumindest in allen Pausen alle Fenster weit zu öffnen.
Im Land Sachsen-Anhalt besteht im Schulwesen derzeit keine Maskenpflicht.
Dennoch wird vielerorts über das freiwillige Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken
den individuellen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen. Die Hinweise zum
Umgang mit Mund-Nasen-Schutzmasken sind zu beachten.
Bei Benutzung des Schülerverkehrs ist das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes gemäß § 3 Abs. 2 4. SARS-CoV-2 EindV erforderlich. Soweit
möglich soll auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
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