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Pressemitteilungen - Archiv

Sachsen-Anhalt legt Plan für weiteren Schuljahresverlauf vor

28.04.2020, Magdeburg – 18

  • Bildungsministerium

 

 

Bildungsminister Marco Tullner hat

heute den Plan für den weiteren Verlauf des aktuellen Schuljahres vorgelegt.

?Unser Ziel ist es, Planungssicherheit für die Schulen, die Schülerinnen und

Schüler aber auch für die Eltern zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, weiterhin

hohe Infektionsschutzmaßstäbe einzuhalten?, erklärte Tullner. Ziel sei es, dies

durch eine enge Verzahnung von Präsenz- und Fernunterricht zu gewährleisten. In

einer gestrigen Verabredung mit den Kultusministern der Länder bestand

Einigkeit darin, dass grundsätzlich weitere schrittweise Öffnungen der Schulen

in Jahrgangsstufen bzw. in Lerngruppen erfolgen sollen und jede Schülerin und

jeder Schüler bis zu dem Beginn der Sommerferien tage- oder wochenweise die

Schule besuchen können soll.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des

Kabinetts am 2. Mai zur Fünften SARS- CoV-2- EindV sollen in einem ersten

Schritt dazu ab Montag, 04.Mai 2020, die Abschlussklassen des kommenden Jahres

sowie die 4. Klassen der Grundschulen in die Schulen zurückkehren. Ab Mittwoch,

06.Mai 2020, sollen zusätzlich die Jahrgangsstufen, die das Abitur 2022 an

Gymnasien, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen vorsehen, regelmäßig in den Schulen

präsent sein. Die Beschulung erfolgt im Wechsel von Präsenz- und

Fernunterricht.

 

 

 

Für die Aufteilung

innerhalb einer Schulwoche können sich daraus verschiedene Organisationsformen

ergeben. Jede Schule wählt - unter Berücksichtigung der personellen und

räumlichen Bedingungen - ein für sich zuverlässig praktikables und

nachvollziehbares System, um die Klassen bzw. Kurse zu teilen und den Wechsel

von Anwesenheit und Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu organisieren.

?Ziel ist es, so schnell wie möglich den Schulbetrieb mit einem Stundenplan zu

strukturieren, der sich an den wesentlichen Inhalten der Stundentafel

orientiert. Gleichzeitig sollen immer nur Teile der Klassen an den Schulen

präsent sein, um die Einhaltung der Mindestabstände zu ermöglichen?, so

Tullner.

 

 

 

 

 

 

 

 

Darüber hinaus sollen ab dem 06. Mai und bis

zum Beginn der Pfingstferien alle weiteren Schuljahrgänge tageweise in kleinen

Gruppen in den Schulen anwesend sein. Jeder Schuljahrgang wird dabei an einem

separaten Tag und in kleinen Gruppen beschult. Damit soll erreicht werden,

wieder einen persönlichen Kontakt zu Lehrkräften zu ermöglichen,

Lernstandsdefizite zu ermitteln und die weitere Beschulung im Fernunterricht zu

strukturieren. ?Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen,

wenigstens an einem Tag die Schule zu besuchen und offene Fragen und Probleme

mit den Lehrkräften zu diskutieren. Gleichzeitig sollen organisatorische Fragen

zur Beschulung nach den Pfingstferien geklärt werden.?, erläuterte Tullner. Für

die Zeit der Pfingstferien sollen die Schulen im Rahmen ihrer personellen

Möglichkeiten freiwillige Angebote für die Schülerinnen und Schüler zum Abbau

von Defiziten vorhalten. Eine Notbetreuung wird weiterhin vorgehalten.

 

 

 

Nach aktuellen Planungen sollen nach den

Pfingstferien, ab dem 02.Juni 2020, alle Schuljahrgänge im regelmäßigen Wechsel

zwischen Präsenz- und Fernunterricht in die Schulen kommen. ?Wir schaffen damit

zum jetzigen Zeitpunkt Planungssicherheit und geben allen Beteiligten eine

Perspektive für den Verlauf des aktuellen Schuljahres?, sagte Tullner.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Zum Personaleinsatz:

 

 

 

Der Einsatz für Präsenzunterricht oder

Notbetreuung in der Schule von Personen, die selbst ein erhöhtes

Gesundheitsrisiko bei einer möglichen Infektion tragen, ist möglichst zu

vermeiden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen

vorzunehmen.

 

Die Betroffenen sind aufgefordert, dies bei

der Schulleitung anzuzeigen und durch ein entsprechendes ärztliches Attest zu

belegen. Lehrkräfte, die nicht in der Schule präsent, aber im Dienst sind,

werden für Fernunterricht eingesetzt.

 

 

 

Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen:

 

 

 

Schülerinnen und Schüler, die an einer

Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren

COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, sollten entsprechend den für die

Schulbesuchsfähigkeit geltenden Regelungen, wie beispielsweise bei Krankheit,

von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Sie werden mit

Unterrichtsmaterialien versorgt,  in die

pädagogischen Angebote und ggf. in die Abschlussprüfungen eingebunden.

 

 

 

Mögliche Organisationsformen für die Verzahnung von Präsenz- und

Fernunterricht

 

 

 

Modelle können z. B. der tageweise oder der

wochenweise Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht sein. Die Klassen

werden dabei in zwei Gruppen aufgeteilt. Jede Gruppe kommt dabei separat in die

Schulen. Bei einem tageweisen Wechsel kann dieser in Kombination von Präsenz-

und Fernunterricht wie folgt gegliedert werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

Woche 1

 

 

 Mo

 

 

Di

 

 

Mi

 

 

Do

 

 

Fr

 

 

 

 

Gruppe A

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe B

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Woche 2

 

 

 Mo

 

 

Di

 

 

Mi

 

 

Do

 

 

Fr

 

 

 

 

Gruppe A

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe B

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherheitsmaßnahmen:

 

 

 

Die Maßgaben des § 15 Abs. 2 der Vierten

SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  - 4.

SARS-CoV-2-EindV sowie die Maßgaben künftig weiterer Eindämmungs-verordnungen

sind einzuhalten. Die fortgeschriebenen Reinigungs- und Hygienepläne gelten

weiterhin. Dabei kommen vorerst die für die ?Notbetreuung? erarbeiteten Pläne

zum Tragen. Die dort beigefügten Schaubilder und Hinweise zur richtigen

Handhygiene sowie zur Hust- und Niesetikette sind für alle in der Schule

anwesenden Personen gut sichtbar auszuhängen.

 

 

In allen genutzten Räumen ist insbesondere auch auf eine ausreichende Belüftung

zu achten. Dazu sind zumindest in allen Pausen alle Fenster weit zu öffnen.

 

 

Im Land Sachsen-Anhalt besteht im Schulwesen derzeit keine Maskenpflicht.

Dennoch wird vielerorts über das freiwillige Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken

den individuellen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen. Die Hinweise zum

Umgang mit Mund-Nasen-Schutzmasken sind zu beachten.

 

Bei Benutzung des Schülerverkehrs ist das Tragen eines

Mund-Nasen-Schutzes gemäß § 3 Abs. 2 4. SARS-CoV-2 EindV erforderlich. Soweit

möglich soll auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

 

 

14.00

 

 

 

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