Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung
Neue Schulbauförderrichtlinie für finanzschwache Kommunen / 116 Millionen für Sachsen-Anhalts Schulen
11.06.2018, Magdeburg – 27
- Bildungsministerium
In Sachsen-Anhalt stehen im Rahmen einer neuen
Förderrichtlinie ab sofort 116,4 Millionen für die Sanierung von Schulgebäuden
zur Verfügung. Die Gelder werden dem Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes zur Verfügung gestellt.
?Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Neben
Unterrichtsräumen können dies z.B. auch Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen,
Werkstätten und Labore sein?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.
Die Förderquote des Landes liegt bei maximal 90% der
Gesamtkosten, mindestens 10% müssen die Schulträger aufbringen. In der Folge
werden insgesamt mindestens 129.368.000 Euro investiert. Förderfähig sind nur
Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40 000 Euro.
?Ziel ist es, finanzschwache Kommunen in die Lage zu
versetzen, in die Verbesserung der Schulinfrastruktur zu investieren. Es ist
gelungen, die Förderrichtlinie für eine große Anzahl von Kommunen zu öffnen?,
sagte Bildungsminister Marco Tullner. Die Festlegung, welche Kommunen als
finanzschwach gelten, erfolgt auf der Grundlage der Schlüsselzuweisungen. Von
133 Schulträgerkommunen können nun 113 Fördermittel beantragen.
Die Förderung kann auch rückwirkend für Investitionen
beantragt werden, die nach dem 30. Juni 2017 begonnen wurden. Die Zuwendungen
werden trägerneutral gewährt, es können also auch die Schulen in freier
Trägerschaft über die Kommunen Fördermittel beantragen.
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