Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung
Kabinett beschließt Gesetzentwurf der Schulgesetznovelle
Tullner: ?Grundlagen für Grundschulverbund sollen geschaffen werden?
17.10.2017, Magdeburg – 63
- Bildungsministerium
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Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf der
Schulgesetznovelle beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für die
parlamentarischen Beratungen übergeben.
?Eine Novelle des Schulgesetzes ist nötig, um die
gesetzliche Grundlage für die Schulen in einigen wesentlichen Punkten an
aktuelle Anforderungen anzupassen. So sollen die Grundlagen für den
Schulverbund geschaffen werden, der dazu beitragen wird, das Grundschulnetz im
ländlichen Raum zu erhalten, aber gleichzeitig den demografischen Entwicklungen
Rechnung trägt. Mit Öffnung des Vorbereitungsdienstes werden notwendige Qualifizierungsmaßnahmen
für Seiten- und Quereinsteiger geschaffen, die dazu beitragen, den
Lehrkräftebedarf abzusichern. Darüber hinaus sollen Schulen in freier
Trägerschaft beim Einsatz von Lehrkräften den öffentlichen Schulen
gleichgestellt und von bürokratischen Lasten befreit werden?, erklärte
Bildungsminister Marco Tullner.
Zu den wesentlichen Eckpunkten des Gesetzentwurfes
zählen:
Einführung von Grundschulverbünden zur Sicherung
von Schulstandorten in ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte
Zum weitgehenden Erhalt von Grundschulstandorten im
ländlichen Raum mit geringer Einwohnerdichte soll den Schulträgern von
Grundschulen die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Grundschule, deren Bestand
nach den Festlegungen der Schulentwicklungsplanung nicht mehr gegeben oder
gefährdet ist, als unselbständigen Teilstandort mit einer größeren,
bestandsfähigen Grundschule als Hauptstandort zu einem Grundschulverbund
zusammen zu schließen.
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Öffnung des Vorbereitungsdienstes zur Qualifizierung
neuer Lehrkräfte
Angesichts erheblicher Altersabgänge in der
Lehrerschaft müssen die Möglichkeiten der Gewinnung neuer Lehrkräfte erweitert
werden. Dazu können bei Bedarf in den verschiedenen Schulformen, Fächern oder
Fachrichtungen auch Bewerberinnen und Bewerber, die über entsprechende
Hochschulabschlüsse verfügen, in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.
Auf Qualität und klare Befähigung bei den Fächerkombinationen wird dabei
natürlich besonders geachtet. Weiter wird die Möglichkeit geschaffen, bei
Bedarf den Vorbereitungsdienst auch berufsbegleitend zu organisieren. Hiermit
werden die Seiten- und Quereinstiegsmöglichkeiten insgesamt erheblich
erweitert.
Anpassung der Regelungen für Ersatzschulen
Für die Schulen in freier Trägerschaft wird der
Verwaltungsaufwand für die Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen für den
Vertretungsunterricht reduziert. Im Entwurf wird klargestellt, dass
Ersatzschulen beim Einsatz von Lehrkräften über die gleichen Möglichkeiten
verfügen wie öffentliche Schulen. Lehrkräfte genehmigter Ersatzschulen können
künftig ebenfalls an den Weiterbildungen für Lehrkräfte öffentlicher Schulen
teilnehmen. Weiterhin wurde eine Regelung aufgenommen, dass auch einer
genehmigten Ersatzschule eine Finanzhilfe gewährt werden kann, wenn sie die
Gewähr dafür bietet, dass sie dauerhaft die Genehmigungsvoraussetzungen
erfüllt.
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