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Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung

Wissenschaftsrat verabschiedet Empfehlungen zum 30. Rahmenplan für den Hochschulbau / Für Sachsen-Anhalt Vorhaben von ca. 382 Mio. DM für das Jahr 2001 empfohlen

12.05.2000, Magdeburg – 41

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 041/00

 

Magdeburg, den 12. Mai 2000

 

 

Wissenschaftsrat verabschiedet Empfehlungen zum 30. Rahmenplan für den Hochschulbau / Für Sachsen-Anhalt Vorhaben von ca. 382 Mio. DM für das Jahr 2001 empfohlen

 

 

Der Wissenschaftsrat hat in der Sitzung vom 10.-12.5.2000 in Mainz seine Empfehlungen zum 30. Rahmenplan für den Hochschulbau mit einem Gesamtvolumen von ca. 33 Mrd. DM verabschiedet. Der 30. Rahmenplan hat eine Laufzeit von 2001 bis 2004. Vom Wissenschaftsrat wurde ein Finanzbedarf für das Jahr 2001 in Höhe von ca. 5,05 Mrd. DM für alle Bundesländer anerkannt.

 

Kultusminister Dr. Gerd Harms, der an der Sitzung des Wissenschaftsrates in Mainz teilnahm, gab am Freitag bekannt, dass der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zu den Hochschulbau-Vorhaben den Anmeldungen des Landes Sachsen-Anhalts für den 30. Rahmenplan entsprochen habe.

Nach entsprechenden Begutachtungen seien für das Land Sachsen-Anhalt Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,8 Mrd. DM zur Aufnahme in den Rahmenplan empfohlen worden. Für das Jahr 2001 habe der Wissenschaftsrat für Sachsen-Anhalt Vorhaben in Höhe von ca. 382 Mio. DM , das entspricht 6,7 % der Gesamtempfehlungen, zur Aufnahme in den 30. Rahmenplan bestätigt.

Kultusminister Harms äußerte sich über die Höhe der durch den Wissenschaftsrat empfohlenen Summe zufrieden. "Der Auf- und Ausbau der Hochschulen und Forschungseinrichtungen kann damit bedarfsgerecht fortgeführt werden. Dies ist notwendig, um die Hochschulausbildung effektiv und modern zu gestalten und einen Standard zu erreichen, der uns international konkurrenzfähig macht. Dem besonderen Nachholbedarf der neuen Länder wurde insofern Rechnung getragen, als Sachsen-Anhalt, das über einen Bevölkerungsanteil von nur 3% an der Gesamtbevölkerung verfügt, mit 6,7% des beantragten Gesamtvolumens überproportional hoch berücksichtigt wurde."

 

Zur Information:

 

Da der Hochschulbau eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist, beteiligt sich der Bund zu 50% an den Ausgaben für den Hochschulbau. Hierzu wird jährlich ein Rahmenplan für die kommenden vier Jahre aufgestellt und vom Planungsausschuss für den Hochschulbau verabschiedet. Die Länder haben dazu ihre Anmeldungen jeweils bis zum 1. März beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und beim Wissenschaftsrat einzureichen. Die Anmeldungen werden vom Wissenschaftsrat begutachtet.

 

 

 

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