Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung
Bundesrat beschließt Grundgesetzänderung und Grundlage für den Digitalpakt / Tullner stellt Eckpunkte für die Umsetzung vor
15.03.2019, Magdeburg – 11
- Bildungsministerium
Der
Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung die Änderung des Grundgesetzes
beschlossen. Damit wurde die Grundlage für die Umsetzung des Digitalpakts
gelegt. ?Der Digitalpakt als gemeinsames Projekt von
Bund und Ländern wird zum Erfolg. Die bestehende digitale Infrastruktur an
unseren Schulen braucht nicht nur ein Update. Sie braucht einen Systemwechsel.
Der Digitalpakt wird es nun ermöglichen, an allen Schulen diesen Systemwechsel
auf den Weg zu bringen?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner heute in der
Debatte im Bundesrat.
Nach dem heutigen Beschluss werden die Länder in den kommenden
Wochen eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund schließen. Insgesamt
stehen für den Digitalpakt 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für Sachsen-Anhalt
sind im Projektzeitraum 137.583.000
Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Land und Kommunen müssen dazu einen investiven
Eigenanteil in Höhe von 10 % beisteuern.
Für Sachsen-Anhalt soll die Verwaltungsvereinbarung zeitnah in
eine Förderrichtlinie münden. Ein entsprechender Entwurf wird in den kommenden
Wochen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretern der Schulen in
freier Trägerschaft besprochen werden. ?Nach vielen Jahren der Hängepartie um
den Digitalpakt wollen wir keine weitere Zeit verlieren. Die Förderrichtlinie
soll zum 01.08.2019 in Kraft treten?, so Bildungsminister Tullner.
Die Förderrichtlinie soll die Fördermittel
als schülerzahlbasiertes Schulträgerbudget auf Antrag an die Schulträger der
kommunalen und der Schulen in freier Trägerschaft ausreichen. Dabei wird es
sich aller Voraussicht nach um ein Budget von ca. 500-520 Euro pro Schüler
handeln.
Als Schwerpunkt
der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich
Schulgebäude-/-geländeverkabelung/-vernetzung (schulisches WLAN) vor. Die
Vernetzung der Schulgebäude ist die Grundlage für alle weiteren Initiativen
innerhalb der Schule, bzw. ist die Grundlage für Nutzung von
Präsentationstechnik und digitaler Endgeräte. Es ist deshalb vorgesehen,
zunächst bis zu 50 % der Budgets für diesen Maßnahmebereich zu reservieren. Die
weiteren Mittel sollen für die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitaler
Arbeitsgeräte und Endgeräten zur Verfügung stehen. Grundlage für die
Beantragung wird ein technisch-pädagogisches Konzept sein.
?Viele Schulträger
haben sich in den vergangenen Jahren auf den Weg gemacht. Wir konnten bereits
ca. 100 Projekte an unseren Schulen über die bestehenden Fördermöglichkeiten
finanzieren. Viele Konzepte liegen aber auch in den Schubladen. Ich bin
zuversichtlich, dass wir erste Ergebnisse noch in diesem Jahr an unseren
Schulen wahrnehmen werden?, erklärte Tullner.
Hintergrund:
Beispiele für schülerzahlbasierte
Schulträgerbudgets - (vorerst und ohne Gewähr)
Träger
Schülerzahl
Fördersumme
LK Wittenberg
7.549
3.896.057
LH Magdeburg
25.393
13.105.388
Stadt Halberstadt
1.115
575.454
Gemeinde Elsteraue
228
117.671
Privatschulen ?Altmark? gGmbH
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104.253
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