Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung
Kultusminister und Kommandeur des Landeskommandos verständigen sich einvernehmlich: Handreichung zum Umgang mit der Bundeswehr wird an einigen Stellen präzisiert
16.12.2014, Magdeburg – 206
- Bildungsministerium
Bei einem Treffen im Kultusministerium haben sich heute Kultusminister
Stephan Dorgerloh und der Kommandeur des Landeskommandos, Oberst Axel
Lautenschläger, einvernehmlich darauf verständigt, mögliche Missverständnisse
im Blick auf die Bundeswehr-Handreichung auszuräumen. So sollen einzelne
Formulierungen präzisiert werden.
In dem sehr konstruktiven und fruchtbaren Gespräch sind folgenden
Klarstellungen verabredet worden:
1. Es sollen auch weiterhin Vertreter von Friedensorganisationen eingeladen
werden. Wenn es nicht gelingt, zu sicherheitspolitischen Fragen Vertreter von
Friedensgruppen zu gewinnen, können auch die Lehrerinnen und Lehrer in der Vor-
und Nachbereitung solche Themenstellungen ansprechen. Jugendoffiziere können
also auch weiterhin eingeladen werden.
2. Die Formulierung ?erlebnispädagogischer Eventcharakter? wird durch eine
Formulierung ersetzt, die den Informationscharakter von Truppenbesuchen
unterstreicht. Darüber hinaus soll neu auch die Freiwilligkeit der Teilnahme
der Schülerinnen und Schüler festgeschrieben werden.
3. Auch zum Werbungsverbot wird es eine Präzisierung geben. Hier ist klar zu
trennen zwischen dem Besuch von Jugendoffizieren und Berufsberatern der
Bundeswehr. Während den Jugendoffizieren die Werbung für die Bundeswehr im
Unterricht untersagt bleibt, wird es auch künftig die Möglichkeit geben, die
Bundeswehr als Arbeitsgeber in der Schule vorzustellen, wie das auch für andere
Arbeitgeber möglich ist. Auch hier gilt das Gebot der freiwilligen Teilnahme.
Die Handreichung, die am 20. November 2014 im Schulverwaltungsblatt
erschienen ist, wird entsprechend überarbeitet, abgestimmt und dann im nächsten
Schulverwaltungsblatt veröffentlicht.
Pressekontakt Bundeswehr: pressestellelkdost@bundeswehr.org
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