Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung
Klinikum Kröllwitz
04.03.2003, Magdeburg – 41
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 041/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 041/03
Magdeburg, den 4. März 2003
Klinikum Kröllwitz
Olbertz: Defizite hätten viel früher
aufgezeigt werden müssen
Der Endbericht des Landesrechnungshofes zum
Baugeschehen im Hallenser Universitätsklinikum ist am 28. Februar 2003 dem
Kultusministerium zugestellt worden. Der Landesrechnungshof verlangt innerhalb
von zwei Monaten eine Stellungnahme, die zwischen der Universität Halle, dem
Kultusministerium und dem Finanzministerium abgestimmt ist. Daneben wird auch
die Vorlage eines Konzeptes erwartet, wie die Gesamtbaumaßnahmen im Klinikum zu
einem sinnvollen Abschluss gebracht werden sollen.
Kultusminister Prof. Dr. Olbertz
bekräftigte, dass er die Überprüfung von Anfang an ausdrücklich begrüßt habe.
Er erinnere sich, dass schon vor Jahren immer wieder auf die nicht belastbaren
Planungsvoraussetzungen des Klinikneubaus und der Sanierungsobjekte auf dem
Campus Halle-Kröllwitz aufmerksam gemacht wurde. An Zweifeln u.a. der damaligen
Opposition im Hinblick auf eine seriöse Finanzierung habe es nie gefehlt.
Viel früher hätten die Defizite in der
Veranschlagung der Baukosten im politischen Raum erörtert und
Alternativkonzepte entwickelt werden müssen. Für eine detaillierte
Stellungnahme zu den Vorwürfen, die der Bericht des Rechnungshofes erhebt, sei
es gegenwärtig noch zu früh, sagte Olbertz. Dasselbe gelte für Konsequenzen,
die er im Zuge der Aufklärung der Situation nicht scheuen werde. Man müsse den
Bericht zunächst sorgfältig analysieren, allerdings ohne dabei unnötig Zeit zu
verlieren.
Im Moment gingen die Meinungen vor allem darüber
auseinander, ob man mit den 300 Mio. DM zur ¿Anschubfinanzierung¿ des Vorhabens
gemäß Medizingesetz von 1997 eine Gesamtmaßnahme zur Herstellung eines
funktionsfähigen Klinikums im Auge hatte oder eben einen Baubeginn, der
lediglich Erweiterungsbauten enthalten sollte. In jedem Falle müsse man
deutlich zwischen den zu Recht beanstandeten Planungsfehlern bzw. Verfahrensverstößen
(insbesondere bezüglich der Einbeziehung parlamentarischer Gremien) und dem
tatsächlich eingetretenen Schaden unterscheiden, der sich in einer weitaus
geringeren Größenordnung bewege, als sie gegenwärtig in der Öffentlichkeit
kursiere.
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