Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung
Ausnahmegenehmigung für Grundschul-Außenstelle Wust wird um zwei Jahre verlängert
23.05.2016, Magdeburg – 59
- Bildungsministerium
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Das
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, die zum Ende
dieses Schuljahres auslaufende Ausnahmegenehmigung der ehemaligen Grundschule
Wust als Außenstelle der Grundschule Schönhausen für weitere zwei Schuljahre bis
2017/2018 zu verlängern.
Die Grundschule Wust war aufgrund zu geringer Schülerzahlen bereits im Juli
2014 geschlossen worden. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird das Gebäude der
ehemaligen Grundschule als Außenstelle der Grundschule Schönhausen genutzt.
Diese Außenstellenlösung ist zur Sicherung der Unterrichtsorganisation
befristet und nur aufgrund fehlender räumlicher Voraussetzungen am
Schulstandort zugelassen.
Die Gemeinde Elbe-Havel-Land als Schulträger hatte in
den vergangenen Wochen wiederholt darauf hingewiesen, dass der beabsichtigte
Neubau einer Kindertagesstätte, die eine Voraussetzung für die Beschulung aller
Kinder in Schönhausen ist, noch nicht vollzogen ist. Bei der Entscheidung
berücksichtigt das Ministerium für Bildung diese Einwände des Schulträgers und
auch die Bedenken der betroffenen Eltern.
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