Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung
Sachsen-Anhalt sucht 124 neue pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
30.10.2019, Magdeburg – 55
- Bildungsministerium
Das
Bildungsministerium Sachsen-Anhalt hat eine neue Ausschreibung für die
unbefristete Einstellung von 124 pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern gestartet. Nach einer Ausschreibung im Juni konnten 207 Stellen
pädagogische Fachkräfte gebunden werden. Über eine frühere Ausschreibungsrunde
zum Jahreswechsel erhielten 234 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
einen Arbeitsvertrag. Bei erfolgreichen Besetzung aller verfügbaren Stellen
wäre erstmals ein Arbeitsvolumen von ca. 1770 Vollzeitäquivalente (VZÄ;
Vollzeitstellen) verfügbar.
?Wir
haben die Zahl der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im letzten
Jahr kontinuierlich gesteigert. Ich hoffe, auch in dieser Runde auf viele
motivierte und engagierte Bewerberinnen und Bewerber. Die neuen Kolleginnen und
Kollegen sind für die Schulen von großer Bedeutung. Sie entlasten Lehrkräfte
und sind für Schülerinnen und Schüler wichtige Stützen im schulischen Alltag?,
erklärte Bildungsminister Marco Tullner.
Gegenüber
den früheren Ausschreibungen gibt es zwei inhaltliche Neuerungen. So wurden
Stellen für Heilerziehungspfleger und Absolventen des Bachelor
Studiengangs ?Kindheitspädagogik? geöffnet. Der Einsatz von
Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen ist an Förderschulen
geplant. Die Absolventen des Bachelor-Studiengangs ?Kindheitspädagogik?
sollen an Ganztagsschulen eingesetzt werden.
Die
pädagogischen Fachkräfte werden an Grundschulen (41
Stellen) und Förderschulen (59 Stellen) gebraucht und eingesetzt.
Weitere 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für Sekundar- und
Gemeinschaftsschulen sowie für Gymnasien gesucht.
Bewerbungsverfahren:
Zum
Umfang der Aufgabenfelder und den Qualifikationsanforderungen finden Sie
detaillierte Auskünfte auf der Homepage des Landesschulamtes unter: http://lsaurl.de/PM2019.
Hintergrund:
Die
Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt nach
klaren Bedarfskriterien und ist schülerzahlabhängig.
Grundschulen mit bis zu 100 Schülerinnen und Schüler sollen dann je
eine pädagogische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zur Unterstützung und
Ergänzung des Bildungsauftrages haben. Grundschulen mit mehr als 200
Schülerinnen und Schüler werden zwei, Grundschulen mit mehr als 400
Schülerinnen und Schüler drei pädagogische Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter haben.
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