Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung
Leistungsbewertung ist auf ein solides
Fundament gestellt
25.03.2004, Magdeburg – 59
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 059/04
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 059/04
Magdeburg, den 25. März 2004
Leistungsbewertung ist auf ein solides
Fundament gestellt
Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 hat das
Kultusministerium die Leistungsbewertung neu geregelt.
Heute lässt sich feststellen, so erklärte
Bildungsstaatssekretär Winfried Willems, dass sich die Erlasse zur
Leistungsbewertung im schulischen Alltag bewährt haben. Mit der Umsetzung der
Erlasse sei die Stellung des Lehrers gefestigt worden, der für die Festlegung
der Noten zuständig ist. Mit der eingeführten Kommentierung der einzelnen
Benotung und der Zeugnisnote ist ein verständlicher und nachvollziehbarer
Bewertungsmodus eingeführt worden. Den Schülerinnen und Schülern und
insbesondere den Eltern wird damit die Chance gegeben, sich in den schulischen
Lernprozess einzubringen. Dies wird auch von vielen Schulleitungen und
Lehrkräften so gesehen.
Staatssekretär Willems betonte, dass mit den
Erlassen die eigenverantwortliche Entscheidung der Lehrkräfte gestärkt werde.
Zugleich sorge die erforderliche Erläuterung jeder Bewertung für eine
tatsächliche Transparenz beim Zustandekommen der einzelnen Note.
Das bisherige Verfahren bei der
Zeugnisnotenbildung, ungleichwertige Teilnoten gleichwertig zusammenzurechnen
und die Notenentscheidung dem Taschenrechner zu übertragen, genügte dem
Anspruch auf nachvollziehbare Gesamtnotenbildung nicht. Jeder Schematismus an
dieser Stelle widerspricht einer realen Einschätzung der tatsächlichen
Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrerinnen und Lehrer
verfügen nach Ansicht von Willems über die Kompetenz, auch ohne formale
Rundungsvorgaben eine korrekte Leistungsbewertung vorzunehmen.
Das pädagogische Ermessen besteht bei der
Einzelnotenbildung und bei der Zusammenfassung der unterrichtsbegleitenden
Bewertung. Dieser Freiraum ermöglicht nicht nur "Abwertungen",
sondern auch "Aufwertungen". Beide Entscheidungen sind gleichrangig
zulässig, aber nicht beliebig. Die Grundlage ist die Gewichtung der
vorliegenden Noten (ein kurzer Vokabeltext ist nicht mit einer komplexen
Hausarbeit oder einer engagierten Mitarbeit in vielen Unterrichtsstunden
gleichzusetzen), die Leistungsentwicklung und weitere pädagogisch relevante
Aspekte, um gerade damit der jeweiligen Schülerin und dem jeweiligen Schüler gerecht
zu werden. Daher bedarf auch jede Ermessensentscheidung der nachvollziehbaren
Begründung.
Die geschaffenen Regelungen tragen zu einer
transparenten und nachvollziehbaren Leistungsbewertung bei und unterstützen den
Dialog zwischen Schule, Schülern und Eltern, so Willems abschließend.
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