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Pressemitteilungen - Archiv

Landtag beschließt landesweite Einführung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten ab dem Schuljahr 2001/2002 / Harms: Grundschule mit festen Öffnungszeiten bringt deutliche Verbesserung der pädagogischen Möglichkeiten der Grundschule

12.10.2000, Magdeburg – 113

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 113/00

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2000

 

 

Landtag beschließt landesweite Einführung der Grundschule mit festen öffnungszeiten ab dem Schuljahr 2001/2002 / Harms: Grundschule mit festen öffnungszeiten bringt deutliche Verbesserung der pädagogischen Möglichkeiten der Grundschule

 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Einführung der Grundschule mit festen öffnungszeiten mehrheitlich beschlossen. Die Grundschule mit festen öffnungszeiten wird damit zum Schuljahresbeginn 2001/2002 an allen Grundschulen des Landes Sachsen-Anhalt eingeführt.

 

In der Grundschule mit festen öffnungszeiten können sich die Eltern künftig darauf verlassen, dass ihre Kinder innerhalb einer Zeitspanne von 5 1/2 Zeitstunden, z.B. von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr pädagogisch kompetent unterrichtet und betreut werden. Soweit nachmittags eine weitere Betreuung der Kinder gewünscht wird, haben die Eltern weiterhin einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz auf der Grundlage des Kinderbetreuungsgesetzes.

 

Kultusminister Dr. Gerd Harms begrüßte die Entscheidung des Landtages und wies erneut darauf hin, dass die Grundschule mit festen öffnungszeiten durch die Integration von Bildung, Erziehung und Betreuung eine deutliche Verbesserung der pädagogischen Möglichkeiten der Grundschule darstelle. Harms: "Innerhalb der 5,5 Zeitstunden, die pro Tag in der Schule verbracht werden, werden unterschiedliche Elemente von Lernen, Betreuung und Erziehung kombiniert. Auf diese Einheit, die einen neuen und progressiven Ansatz von schulischem Lernen verfolgt, bezieht sich die Schulpflicht für unsere Kinder."

 

Durch die landesweite Einführung der Grundschule mit festen öffnungszeiten ab dem Schuljahr 2001/2002 schaffe das Land zusätzlich eine pädagogisch und sozial sinnvolle wie finanziell vertretbare Alternative für den Einsatz eines Großteils des jetzigen Hortpersonals nach Auslaufen des Hortgesetzes. Entsprechend der vorgesehenen Konzeption sollen die Lehrkräfte von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt werden. Harms: "Mit der Umsetzung des vorliegenden Gesetzes wird ca. 1220 Erzieherinnen und Erziehern die Möglichkeit geboten, als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine dauerhafte Beschäftigung an den Grundschulen zu erhalten."

 

Zu den Ausgangsüberlegungen erläuterte der Minister: "Die Anforderungen an Schule und Ausbildung, die von unserer Gesellschaft formuliert werden, werden höher. Das hat mit der gestiegenen Wertschätzung von Bildung zu tun (was ich übrigens sehr begrüße), aber auch mit den tatsächlichen Erfordernissen des Berufslebens. Neben gestiegenen fachlichen Anforderungen an unsere Schulen wird auch immer wieder gefordert, die Erziehungsleistungen der Schulen zu stärken. Grundschulkinder benötigen für ein erfolgreiches Lernen Organisationsformen, die Lernangebote mit sozialen Interaktionen verknüpfen. Hierbei sollen sich Phasen der intensiven Auseinandersetzung mit Bildungs- und Erziehungsinhalten durch Phasen der Entspannung und des sozialen Erlebens ergänzen. Bei veränderten sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen muss Schule auch ein Ort sein, an dem vielfältige Erfahrungen gemacht werden können, um sowohl Sinne als auch Geist anzuregen, mit Kopf, Herz und Hand zu lernen. Die Grundschule in Sachsen-Anhalt hat sich an vielen Orten dieser Herausforderung gestellt. Gerade in den Grundschulen findet häufig ein moderner, kindgemäßer Unterricht statt. Aber wir müssen auf die gestiegenen Anforderungen deutlicher reagieren."

 

Nach Einschätzung des Ministers weisen die Elemente der Grundschule mit festen öffnungszeiten, nämlich der stetige Tagesrhythmus von 5 1/2 Zeitstunden, die verstärkten Möglichkeiten zum üben und Wiederholen, der Ausgleich zwischen Lern- und Entspannungsphasen, die erweiterten Bewegungsmöglichkeiten und die Erweiterung der Stundentafel in die richtige Richtung, um unsere Kinder behutsam auf die Anforderungen des lebenslangen Lernens vorzubereiten, ohne sie bereits früh mit diesen Anforderungen zu überfordern.

 

 

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