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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Dr. Harms begrüßt Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Studiengebührenfreiheit

25.05.2000, Magdeburg – 53

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 053/00

 

Magdeburg, den 25. Mai 2000

 

 

Kultusminister Dr. Harms begrüßt Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Studiengebührenfreiheit

 

 

Bei der Kultusministerkonferenz in Meiningen (Thüringen) haben die Kultusminister der Länder einen Beschluss über die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums gefasst. Dabei vereinbarten die Länder, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und bei konsekutiven Studiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss grundsätzlich gebührenfrei zu halten. Darüber hinaus können die Länder Guthaben oder Studienkonten für ein gebührenfreies Studium einführen. Erst bei deutlicher überschreitung des Guthabens (Regelstudienzeit zuzüglich mindestens 4 Semester oder Semesterwochenstunden gemäß Prüfungsordnungen zuzüglich 30 Prozent) bleibt es den Ländern frei, Studiengebühren zu erheben. Der Beschluss sieht eine Studiengebührenfreiheit für die Regelstudienzeit vor, stellt es jedoch den Ländern frei, für Langzeitstudenten Gebühren zu erheben bzw. ein Studienkontomodell einzurichten.

 

Kultusminister Harms begrüßte ausdrücklich, dass es damit gelungen ist, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, Studiengebühren für das Erststudium auszuschließen.

 

In Sachsen-Anhalt sind Studiengebühren nach dem Hochschulgesetz des Landes ausgeschlossen. "Dabei wird es in Sachsen-Anhalt auch bleiben", sagte Minister Harms, "gerade im Osten Deutschlands ist die wirtschaftliche Situation ein oft maßgeblicher Punkt für die Studienentscheidung junger Menschen. Durch die weitere Gebührenfreiheit des Studiums besteht eine gute Grundlage, weiter intensiv für ein Studium in Sachsen-Anhalt zu werben."

 

Der Beschluss zur Gebührenfreiheit des Studiums wurde von den Kultusministern der Länder einstimmig gefasst.

 

 

 

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