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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Harms: Grundschule mit festen Öffnungszeiten bedeutet Verlässlichkeit für Bildung, Erziehung und Betreuung

23.06.2000, Magdeburg – 69

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 069/00

 

Magdeburg, den 23. Juni 2000

 

 

Kultusminister Harms: Grundschule mit festen öffnungszeiten bedeutet Verlässlichkeit für Bildung, Erziehung und Betreuung

 

In seiner heutigen Landtagsrede zur Einbringung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Grundschule mit festen öffnungszeiten hat Kultusminister Dr. Gerd Harms die Bedeutung einer verlässlichen Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter betont.

 

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, ab Sommer 2001 alle Grundschulen Sachsen-Anhalts als Grundschulen mit festen öffnungszeiten zu führen. Dabei ist eine öffnungszeit von 5,5 Zeitstunden vorgesehen.

 

Minister Harms hob besonders die unterstützende Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeiterinnen im Rahmen der Grundschule mit festen öffnungszeiten hervor. "In Sachsen-Anhalt haben wir mit den Hortnerinnen eine Personengruppe, die über erzieherische Kompetenz und eine Lehrbefähigung für den Grundschulbereich verfügt", sagte der Minister. Dies löse die Personalfrage, die in anderen Ländern mit vergleichbaren Modellen oft Schwierigkeiten bereite.

 

Die Schulen sollen innerhalb eines festzulegenden Rahmens selbst über Beginn und Ende der öffnungszeiten entscheiden. "Diese Entscheidung kann sinnvollerweise nur in enger Abstimmung mit den vor Ort Beteiligten geschehen. Hier sind zu nennen die Schulträger, die Träger der Horte oder auch die Träger der Schülerbeförderung", erläuterte Minister Harms.

 

Harms bekräftigte erneut, dass die Einführung der Grundschule mit festen öffnungszeiten die Betreuung im Rahmen der Jugendhilfe nicht berühre. Der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz bleibe erhalten.

 

Die Vorteile des Gesetzentwurfes sind:

 

 

 

die flächendeckende Einführung an einem Termin zum 1. August 2001

 

 

 

 

die Einbeziehung der Hortnerinnen als pädagogische Mitarbeiterinnen in die Grundschule

 

 

 

 

die Lösung der personalpolitischen Probleme durch die Kombination der Grundschule mit festen öffnungszeiten mit dem gerade abgeschlossenen Horttarifvertrag

 

 

"Das Gesetzesvorhaben ergänzt die Einführung der flexiblen Schuleingangsphase und eröffnet die Perspektive für eine qualitative Grundschulreform, die ihren Namen auch verdient", so Minister Harms.

 

 

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