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Pressemitteilungen - Archiv

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Prinz Ernst-August von Hannover bekommt Grundstücke in Sachsen-Anhalt nicht zurück / Staatssekretär Dr. Bodo Richter: Jetzt steht den notwendigen Investitionen nichts mehr im Wege

07.08.2000, Magdeburg – 79

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 079/00

 

Magdeburg, den 7. August 2000

 

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Prinz Ernst-August von Hannover bekommt Grundstücke in Sachsen-Anhalt nicht zurück / Staatssekretär Dr. Bodo Richter: Jetzt steht den notwendigen Investitionen nichts mehr im Wege

 

Sachsen-Anhalt kann aufatmen. Die Ansprüche des Prinzen Ernst-August von Hannover auf Rückübertragung von Grundstücken in Sachsen-Anhalt sind endgültig vom Tisch. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde des Prinzen abgewiesen hat, ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom März 2000 rechtskräftig geworden.

 

Staatssekretär Dr. Bodo Richter begrüßte die schnelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. "Endlich kann der Landkreis das Eigentum am Kloster Michaelstein der Stiftung übertragen. Mit der heute verkündeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sind nun endgültig die Verfügungsbeschränkungen entfallen, die notwendige Investitionen blockiert haben. Wir konnten bislang nur die dringendsten Sicherungsarbeiten am Kloster Michaelstein durchführen, um die Gebäude nicht dem Verfall anheim zu geben." Richter unterstrich, dass die im wesentlichen von Land und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des Aufbauprogramms "Kultur in den neuen Ländern" bereit gestellten Mittel jetzt entsprechend der vorliegenden inhaltlichen Konzeption kurzfristig eingesetzt werden können.

 

Neben dringenden Sicherungs- und Sanierungsarbeiten an der historischen Bausubstanz des ehemaligen Zisterzienserklosters werden die räumlichen und technischen Voraussetzungen für das dort beheimatete Musikinstitut geschaffen. Endlich kann die räumliche Enge durch die Schaffung und den Ausbau dringend benötigter Probenräume beseitigt werden. Moderne Technik im Einklang mit historischen Musikinstrumenten werden die Qualität der Arbeit des Musikinstitutes steigern und sein über die Landesgrenzen wirkendes Renommee unterstreichen.

 

 

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