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Pressemitteilungen - Archiv

Land fördert jüdisches Museum in Halberstadt auch weiterhin

04.01.2002, Magdeburg – 1

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 001/02

 

Magdeburg, den 4. Januar 2002

 

 

Land fördert jüdisches Museum in Halberstadt auch weiterhin

 

 

Zu einer heute verbreiteten Meldung, das Jüdische Museum in Halberstadt stehe gut drei Monate nach seiner Eröffnung vor dem Aus, weil das Land sich außer Stande sehe, die Personal- und Sachkosten zu finanzieren, stellt das Kultusministerium richtig:

 

Die Aussage des Gründungsdirektors Prof. Schoeps lässt sich aufgrund der bisherigen und der weiterhin geplanten Projektförderung des Landes, die jährlich vertraglich geregelt wird, nicht nachvollziehen. Selbstverständlich besteht unverändert großes Interesse an der Pflege und Erforschung des jüdischen Erbes und der jüdischen Kultur in Sachsen-Anhalt. Die Moses-Mendelssohn-Akademie in Halberstadt erhält für den weiteren Ausbau des "Berend-Lehmann-Museums für jüdische Geschichte und Kultur" im Jahr 2002 - wie im vergangenen Jahr - projektbezogene Mittel. Dazu zählt die Beteiligung an der Finanzierung der Ausstellung in der Klaussynagoge mit ca. 25.000 Euro. Hinzu kommen Einzelprojekte mit Kindern, Jugendlichen, Schulen und Multiplikatorenfortbildungen, die nach erfolgter Prüfung mit ca. 65.000 Euro gefördert werden sollen. Im Jahre 2001 erhielt die Stiftung für Projekte eine Summe von 115.000 DM. Die Ersteinrichtung des Berend-Lehmann-Museums wurde aus dem Bereich nichtstaatliche Museen durch das Land mit ca. 300.000 DM gefördert.

 

An der Art und dem Umfang der projektbezogenen Finanzierung wird das Land wie bisher festhalten. Das jüdische Museum Halberstadt ist eine Einrichtung, die durch die privatrechtlich geführte Stiftung "Moses-Mendelssohn-Akademie in Halberstadt" betrieben wird. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist es dem Land grundsätzlich nicht möglich, in einer Stiftung fest angestelltes Stammpersonal aus projektbezogenen Landesmitteln zu finanzieren. In den vergangenen zwei Jahren war dies der Stiftung auf Grund einer Ausnahmeregelung ermöglicht worden. Diese Regelung war ausdrücklich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2001 befristet worden, um der Stiftung Gelegenheit zu geben, ihr Finanzierungskonzept dahingehend umzustellen. Darüber bestand zwischen dem Kultusministerium und der Stiftung Einvernehmen. Augenscheinlich ist dies der Stiftung bisher noch nicht gelungen.

 

 

 

 

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