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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Harms eröffnet Jahrestagung des Deutschen Fachverbandes für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik

23.11.2001, Magdeburg – 170

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 170/01

 

Magdeburg, den 23. November 2001

 

 

Kultusminister Harms eröffnet Jahrestagung des Deutschen Fachverbandes für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik

 

 

Am 23. November 2001 findet im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Halberstadt die Jahrestagung des Deutschen Fachverbandes für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik statt. Die Tagung zu dem Thema "Hörgeschädigtenschule - Schule mit Zukunft?!" , eröffnet Kultusminister Dr. Gerd Harms mit einem Grußwort.

 

In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Schulen für Gehörlose und Schwerhörige, an denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und speziell gefördert werden. Standorte der beiden in Landesträgerschaft befindlichen Schulen sind Halberstadt und Halle. Derzeit werden in Halberstadt 184 und in Halle 182 Schülerinnen und Schüler beschult. Beide Schulen sind aus Einrichtungen hervorgegangen, die bereits vor 1990 Kinder mit Hörschädigungen unterrichteten. Vor 1990 wurde die Aufnahme in eine Sonderschule auf der Verwaltungsebene entschieden. Ein Wahlrecht der Eltern zum Schulbesuch bestand nicht.

 

Wie Kultusminister Harms betonte, hat sich in der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen seit 1990 einiges geändert. Anstelle von besonderen Lehrplänen für Hilfsschulen gelten nunmehr die Rahmenrichtlinien der Grund- und Sekundarschulen oder der Schule für Lernbehinderte. Das Mitspracherecht der Eltern in Bezug auf integrative Beschulung ist jetzt garantiert, ebenso die Einbeziehung der Eltern bei der Gutachten-Erstellung.

 

Als Ziel bezeichnete der Minister die Integration der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in das gesellschaftliche Leben. Harms: "Neben der Notwendigkeit der Verstärkung der pädagogischen Anstrengungen zum gemeinsamen Unterricht in Zusammenarbeit der Sonderschule mit der Regelschule, der veränderten Schwerpunktsetzung in der Elternarbeit, der Umsetzung des erforderlichen ganzheitlichen Ansatzes bei der Unterrichts- und Schulentwicklung ist ein wichtiger pädagogischer Schwerpunkt die Sicherung des übergangs in die Berufsausbildung und damit verbunden in die Berufstätigkeit sowie der Besuch weiterführender Schulen."

 

 

 

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