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Willems: Vorstoß aus NRW zu einem
bundeseinheitlichen Schulgesetz realitätsfern
30.07.2010, Magdeburg – 69
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 069/10
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 069/10
Magdeburg, den 30. Juli 2010
Willems: Vorstoß aus NRW zu einem
bundeseinheitlichen Schulgesetz realitätsfern
Zu dem Vorstoß der
NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) zu einem bundeseinheitlichen
Schulgesetz äußerte sich Bildungsstaatssekretär Winfried Willems:
¿Da der Bund keine Ermächtigung
für ein Bundesschulgesetz hat (vergleiche Art. 70, 73, 74 des Grundgesetzes)
wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig.
Theoretisch denkbar wäre eine
Verfassungsänderung, die dem Bund im Bereich der Schule Gesetzgebungskompetenzen
zuweisen könnte. Eine solche Verfassungsänderung bedarf der Mehrheit von zwei
Dritteln des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates und ist
daher wenig wahrscheinlich.
Es hat im Übrigen wenig Sinn, an
den Grundstrukturen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik und den
Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern zu rütteln. Die
Gesetzgebungskompetenz der Länder im Bereich der Schule besteht mit dem Beginn
des Grundgesetzes 1949. Auch in der Weimarer Republik bestand ein vielfältiges
Bildungswesen.
Soweit sich Probleme an der
Vielfältigkeit im Bildungswesen ergeben - und die sind nicht bestreitbar - müssen
die tatsächlich gegebenen Möglichkeiten intensiver genutzt werden, z.B.:
-
Abschluss von Vereinbarungen
zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Bildungsplanung und
Forschungsförderung und Nutzung aller Möglichkeiten zu Kooperation (vergleiche Feststellung
der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich)
-
Überprüfung des Art. 91b
Grundgesetz zur Erweiterung der Kooperation im Schulbereich (Aufhebung des ¿Kooperationsverbotes¿)
-
Zielgerichtete Beschlüsse der
Kultusministerkonferenz (KMK) zu einer größeren Vereinheitlichung der
Verhältnisse im Schulwesen.¿
Bildungsstaatssekretär Winfried
Willems: ¿Sicherlich führt die föderale Struktur im Bildungswesen oftmals zu
Problemen. Manchmal sind Länderegoismen (z.B. auf dem Gebiet der Lehrerbildung)
nur schwer zu ertragen. Der Weg aber, zu einheitlichen Vorgaben der KMK zu
kommen, ist alternativlos und muss konsequenter weitergegangen werden. Da gibt
es auch schon Ergebnisse: Einheitliche Bildungsstandards für die Schulfächer,
gemeinsame Vergleichsarbeiten, gemeinsame Standards für die Lehrerbildung,
durchgängige Anerkennung von Abschlüssen, Leistungsvergleiche im
Ländervergleich, Entwicklung von gemeinsamen Standards in Abschlussprüfungen
usw.
Man sollte aber nicht vergessen,
das ein vielfältiges und begabungsgerechtes Bildungsangebot in den Ländern
große Vorteile bietet. Gerade auch Eltern und Schüler in Sachsen-Anhalt nutzen
die Möglichkeiten eines differenzierteren Schulwesens zunehmend.¿
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