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Pressemitteilungen - Archiv

Willems: Vorstoß aus NRW zu einem
bundeseinheitlichen Schulgesetz realitätsfern

30.07.2010, Magdeburg – 69

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 069/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 069/10

 

 

 

Magdeburg, den 30. Juli 2010

 

 

 

Willems: Vorstoß aus NRW zu einem

bundeseinheitlichen Schulgesetz realitätsfern

 

 

 

 

 

Zu dem Vorstoß der

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) zu einem bundeseinheitlichen

Schulgesetz äußerte sich Bildungsstaatssekretär Winfried Willems:

 

 

 

¿Da der Bund keine Ermächtigung

für ein Bundesschulgesetz hat (vergleiche Art. 70, 73, 74 des Grundgesetzes)

wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig.

 

Theoretisch denkbar wäre eine

Verfassungsänderung, die dem Bund im Bereich der Schule Gesetzgebungskompetenzen

zuweisen könnte. Eine solche Verfassungsänderung bedarf der Mehrheit von zwei

Dritteln des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates und ist

daher wenig wahrscheinlich.

 

 

 

Es hat im Übrigen wenig Sinn, an

den Grundstrukturen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik und den

Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern zu rütteln. Die

Gesetzgebungskompetenz  der Länder im Bereich der Schule besteht mit dem Beginn

des Grundgesetzes 1949. Auch in der Weimarer Republik bestand ein vielfältiges

Bildungswesen.

 

 

 

Soweit sich Probleme an der

Vielfältigkeit im Bildungswesen ergeben - und die sind nicht bestreitbar - müssen

die tatsächlich gegebenen Möglichkeiten intensiver genutzt werden, z.B.:

 

-

Abschluss von Vereinbarungen

zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Bildungsplanung und

Forschungsförderung und Nutzung aller Möglichkeiten zu Kooperation (vergleiche Feststellung

der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich)

 

-

Überprüfung des Art. 91b

Grundgesetz zur Erweiterung der Kooperation im Schulbereich (Aufhebung des ¿Kooperationsverbotes¿)

 

-

Zielgerichtete Beschlüsse der

Kultusministerkonferenz (KMK) zu einer größeren Vereinheitlichung der

Verhältnisse im Schulwesen.¿

 

 

 

Bildungsstaatssekretär Winfried

Willems: ¿Sicherlich führt die föderale Struktur im Bildungswesen oftmals zu

Problemen. Manchmal sind Länderegoismen (z.B. auf dem Gebiet der Lehrerbildung)

nur schwer zu ertragen. Der Weg aber, zu einheitlichen Vorgaben der KMK zu

kommen, ist alternativlos und muss konsequenter weitergegangen werden. Da gibt

es auch schon Ergebnisse: Einheitliche Bildungsstandards für die Schulfächer,

gemeinsame Vergleichsarbeiten, gemeinsame Standards für die Lehrerbildung,

durchgängige Anerkennung von Abschlüssen, Leistungsvergleiche im

Ländervergleich, Entwicklung von gemeinsamen Standards in Abschlussprüfungen

usw.

 

 

 

Man sollte aber nicht vergessen,

das ein vielfältiges und begabungsgerechtes Bildungsangebot in den Ländern

große Vorteile bietet. Gerade auch Eltern und Schüler in Sachsen-Anhalt nutzen

die Möglichkeiten eines differenzierteren Schulwesens zunehmend.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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