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Pressemitteilungen - Archiv

Olbertz: Vorgaben zu Schul- und Klassengrößen
sind für ausreichendes Angebotsspektrum notwendig?

13.08.2003, Magdeburg – 172

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 172/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 172/03

 

 

 

Magdeburg, den 11. August 2003

 

 

 

 

 

Olbertz: Vorgaben zu Schul- und Klassengrößen

sind für ausreichendes Angebotsspektrum notwendig¿

 

 

 

Kultusminister Olbertz äußerte sich nach

seiner Rückkehr aus dem Urlaub zu der einstweiligen Verfügung des

Verwaltungsgerichts Magdeburg zur Klassenbildung am Gymnasium Seehausen. Das

Verwaltungsgericht habe nicht in der Sache selbst geurteilt, sondern formale

Gründe geltend gemacht. Dabei sei die Auffassung vertreten worden, Regelungen

zur Klassenstärke und zur Mindestschülerzahl von Eingangsklassen könnten nicht

wie seit Jahren praktiziert durch einen Organisationserlass getroffen werden,

sondern nur auf dem Wege einer Verordnung. ¿Dies ändert nichts an der Sache,

aber es nährt falsche Hoffnungen bei den betroffenen Eltern¿, so der Minister.

Deshalb sei er über die Entwicklung besorgt, nicht zuletzt mit Blick auf

analoge Elterninitiativen aus Pretzsch und Harzgerode.

 

 

 

Man dürfe die schulfachlichen Begründungen

der vorgegebenen Schul- und Klassengrößen nicht außer Acht lassen. Die

umstrittenen, im Bundesvergleich großzügig bemessenen Parameter seien unbedingt

erforderlich, um in den Schulen ein ausreichend großes Angebotsspektrum

aufrechterhalten zu können. ¿Je mehr kleine Klassen es gibt, desto schärfer

tritt das Problem der Unterrichtsversorgung in den sogenannten Mangelfächern

auf¿, erläuterte der Kultusminister die Gründe des Erlasses. ¿Dies ist ein zu

hoher Preis für die kürzeren Schulwege und darf den Eltern der betroffenen

Schulen nicht gleichgültig sein¿, fügte er hinzu.

 

 

 

Trotz anderer Rechtsauffassung und einer

umgehend eingelegten Beschwerde beim Verwaltungsgericht Magdeburg habe das

Ministerium die Vorgaben zur Klassenbildung nun vorsorglich in einer Verordnung

geregelt, auch um die Schülerinnen und Schüler kurz vor Schuljahresbeginn nicht

einer fortdauernden Ungewissheit auszusetzen. Diese Verordnung trete

kurzfristig in Kraft.

 

 

 

In allen

Schulbezirken, die unter den extrem gesunkenen Schülerzahlen zu leiden hätten,

gäbe es sinnvolle und vertretbare Lösungen. Dabei sollten auch landkreisübergreifende

Entscheidungen in Betracht gezogen werden. ¿Die Schachschule Ströbeck ist ein

gutes Beispiel dafür, dass solche Übereinkünfte über Kreisgrenzen hinweg

möglich und vernünftig sind¿, sagte Olbertz.

 

 

 

 

 

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