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Gütliche Einigung mit dem Fürsten zu
Stolberg-Wernigerode über das Kunst- und Kulturgut auf Schloss Wernigerode
16.12.2005, Magdeburg – 333
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 333/05
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 333/05
Magdeburg, den 16. Dezember 2005
Gütliche Einigung mit dem Fürsten zu
Stolberg-Wernigerode über das Kunst- und Kulturgut auf Schloss Wernigerode
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz
und Philipp Fürst zu Stolberg-Wernigerode unterzeichnen am 16. 12. 2005 auf Schloss
Wernigerode einen Vertrag über eine gütliche Einigung über das Kunst- und
Kulturgut auf Schloss Wernigerode. Das Museum und seine Ausstattung ziehen
jährlich bis zu 200.000 Besucherinnen und Besucher an.
Der Fürst zu Stolberg-Wernigerode hat nach
dem Ausgleichsleistungsgesetz Restitutionsansprüche auf Rückgabe des
beweglichen Kunst- und Kulturgutes, das im Museum auf Schloss Wernigerode
ausgestellt ist. Bei diesem Kunst- und Kulturgut handelt es sich insgesamt um
mehr als 700 Gegenstände, darunter zahlreiche Gemälde, Möbel und fürstliche
Gebrauchsgegenstände.
Das Land Sachsen-Anhalt und der Fürst zu
Stolberg-Wernigerode sehen sich gemeinsam in der Verantwortung, dieses
kulturelle Erbe auf dem Schloss zu bewahren. Die Vereinbarung schafft Rechtssicherheit
für die Zeit bis 2014 und schreibt weitere Verfahrensschritte fest, um darüber
hinaus zu vertraglichen Regelungen zur Sicherung der Ausstellung auf dem
Schloss Wernigerode zu kommen.
Die gütliche Einigung ist das Ergebnis
langjähriger Verhandlungen zwischen dem Fürsten und dem Kultusministerium, die
als Kompromiss den beiderseitigen Interessen Rechnung trägt.
Das erzielte Ergebnis erspart dem Fürsten und
dem Land langwierige rechtliche Auseinandersetzungen darüber, welche
Kunstgegenstände auf dem Schloss verbleiben und welche zurückgegeben werden.
Die gütliche Einigung enthält weiter das
Angebot des Landes an den Landkreis Wernigerode, der Eigentümer des Schlosses
Wernigerode ist, mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt weitere wichtige
Kunstgegenstände aus dem Eigentum des Fürsten für das Schlossmuseum anzukaufen.
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