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Pressemitteilungen - Archiv

Gütliche Einigung mit dem Fürsten zu
Stolberg-Wernigerode über das Kunst- und Kulturgut auf Schloss Wernigerode

16.12.2005, Magdeburg – 333

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 333/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 333/05

 

 

 

Magdeburg, den 16. Dezember 2005

 

 

 

 

 

Gütliche Einigung mit dem Fürsten zu

Stolberg-Wernigerode über das Kunst- und Kulturgut auf Schloss Wernigerode

 

 

 

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz

und Philipp Fürst zu Stolberg-Wernigerode unterzeichnen am 16. 12. 2005 auf Schloss

Wernigerode einen Vertrag über eine gütliche Einigung über das Kunst- und

Kulturgut auf Schloss Wernigerode. Das Museum und seine Ausstattung ziehen

jährlich bis zu 200.000 Besucherinnen und Besucher an.

 

 

 

Der Fürst zu Stolberg-Wernigerode hat nach

dem Ausgleichsleistungsgesetz Restitutionsansprüche auf Rückgabe des

beweglichen Kunst- und Kulturgutes, das im Museum auf Schloss Wernigerode

ausgestellt ist. Bei diesem Kunst- und Kulturgut handelt es sich insgesamt um

mehr als 700 Gegenstände, darunter zahlreiche Gemälde, Möbel und fürstliche

Gebrauchsgegenstände.

 

 

 

Das Land Sachsen-Anhalt und der Fürst zu

Stolberg-Wernigerode sehen sich gemeinsam in der Verantwortung, dieses

kulturelle Erbe auf dem Schloss zu bewahren. Die Vereinbarung schafft Rechtssicherheit

für die Zeit bis 2014 und schreibt weitere Verfahrensschritte fest, um darüber

hinaus zu vertraglichen Regelungen zur Sicherung der Ausstellung auf dem

Schloss Wernigerode zu kommen.

 

Die gütliche Einigung ist das Ergebnis

langjähriger Verhandlungen zwischen dem Fürsten und dem Kultusministerium, die

als Kompromiss den beiderseitigen Interessen Rechnung trägt.

 

 

 

Das erzielte Ergebnis erspart dem Fürsten und

dem Land langwierige rechtliche Auseinandersetzungen darüber, welche

Kunstgegenstände auf dem Schloss verbleiben und welche zurückgegeben werden.

 

 

 

Die gütliche Einigung enthält weiter das

Angebot des Landes an den Landkreis Wernigerode, der Eigentümer des Schlosses

Wernigerode ist, mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt weitere wichtige

Kunstgegenstände aus dem Eigentum des Fürsten für das Schlossmuseum anzukaufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

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