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Kultusminister wendet sich gegen Polemik der
GEW
13.08.2003, Magdeburg – 173
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 173/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 173/03
Magdeburg, den 12. August 2003
Kultusminister wendet sich gegen Polemik der
GEW
¿Richtwerte für schulische
Mindestgrößen bei der Schulentwicklungsplanung bleiben unverändert¿
Mit Befremden hat Kultusminister Olbertz auf die falsche und polemische
Sachdarstellung der GEW im Zusammenhang mit dem diesjährigen Klassenbildungserlass
reagiert. Der Erlass, der die Neuaufnahme der 5. Klassen an den Gymnasien
regelt, sei schon im März 2003 bekannt gemacht und seitdem nicht verändert
worden. Die Klassenbildung der Anfangsklassen stünde in keinem unmittelbaren
Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung der Landkreise, stellte der
Minister klar. Selbst wenn aufgrund der demographischen Entwicklung in einigen
Gymnasien keine Anfangsklassen gebildet werden könnten, habe das keinen
zwingenden Einfluss auf die Entscheidung des Schulträgers über die Bestandsfähigkeit
einer Schule ¿Von einer Verschärfung der Situation, wie die GEW behauptet, kann
keine Rede sein.¿, sagte Olbertz. Wegen des dramatischen Schülerschwundes ab
diesem Schuljahr und um der laufenden Schulentwicklungsplanung nicht
vorzugreifen, lägen die Zahlen zur Klassenbildung sogar deutlich unter den
bisherigen Regelungen. Für die Schulentwicklungsplanung, die den zukünftigen
Bestand der Schulen regelt, hätten sich die Richtwerte gegenüber den
vergangenen Jahren nicht verändert.
¿Ich halte es für unverantwortlich¿, sagte Olbertz ¿dass gerade die GEW
als eine Gewerkschaft, die der Bildung verpflichtet ist, so kurz vor
Schuljahresbeginn erhebliche Unruhe unter den Schülerinnen und Schülern schürt.
In diesem Zusammenhang verwies der Minister erneut darauf, dass das Verwaltungsgericht
entgegen der GEW-Behauptung kein Urteil in der Sache gesprochen, sondern
lediglich einen formalen Einwand geltend gemacht habe. Nach Auffassung des
Gerichtes bedürfe es für die Regelung der Eingangsklassenstärken einer Verordnung,
die das Ministerium trotz anderer Rechtsauffassung daraufhin unverzüglich
erlassen habe. Dies sei im Interesse der Schülerinnen und Schüler geschehen,
die nicht auf der Basis einer einstweiligen Verfügung, sondern auf einer klaren
Rechtsgrundlage und vor allem ohne Ungewissheit ihr neues Schuljahr beginnen
sollten. Die kurze Terminsetzung sei den zeitlichen Gegebenheiten kurz vor
Schuljahresbeginn geschuldet.
Der Minister bekräftigte, dass in den letzten 12 Jahren die Klassenbildung
immer im Rahmen eines Unterrichtsorganisationserlasses geregelt worden sei.
Insofern habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes durchaus Erstaunen
hervorgerufen. Am wichtigsten aber seien ihm Qualitätsanspruch und
Angebotsspektrum der Schulen, wofür eine bestimmte Schul- und Klassengröße
notwendig sei. ¿Je mehr kleine Klassen es gibt, desto schärfer tritt das
Problem der Unterrichtsversorgung in den sogenannten Mangelfächern auf, das
sowohl von der GEW als auch von vielen Eltern zu Recht immer wieder beklagt
wird ¿, wiederholte der Olbertz einen wichtigen Beweggrund des
Kultusministeriums für die getroffenen Regelungen.
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