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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister wendet sich gegen Polemik der
GEW

13.08.2003, Magdeburg – 173

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 173/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 173/03

 

 

 

Magdeburg, den 12. August 2003

 

 

 

 

 

Kultusminister wendet sich gegen Polemik der

GEW

 

 

 

¿Richtwerte für schulische

Mindestgrößen bei der Schulentwicklungsplanung bleiben unverändert¿

 

 

 

Mit Befremden hat Kultusminister Olbertz auf die falsche und polemische

Sachdarstellung der GEW im Zusammenhang mit dem diesjährigen Klassenbildungserlass

reagiert. Der Erlass, der die Neuaufnahme der 5. Klassen an den Gymnasien

regelt, sei schon im März 2003 bekannt gemacht und seitdem nicht verändert

worden. Die Klassenbildung der Anfangsklassen stünde in keinem unmittelbaren

Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung der Landkreise, stellte der

Minister klar. Selbst wenn aufgrund der demographischen Entwicklung in einigen

Gymnasien keine Anfangsklassen gebildet werden könnten, habe das keinen

zwingenden Einfluss auf die Entscheidung des Schulträgers über die Bestandsfähigkeit

einer Schule ¿Von einer Verschärfung der Situation, wie die GEW behauptet, kann

keine Rede sein.¿, sagte Olbertz. Wegen des dramatischen Schülerschwundes ab

diesem Schuljahr und um der laufenden Schulentwicklungsplanung nicht

vorzugreifen, lägen die Zahlen zur Klassenbildung sogar deutlich unter den

bisherigen Regelungen. Für die Schulentwicklungsplanung, die den zukünftigen

Bestand der Schulen regelt, hätten sich die Richtwerte gegenüber den

vergangenen Jahren nicht verändert.

 

 

 

¿Ich halte es für unverantwortlich¿, sagte Olbertz ¿dass gerade die GEW

als eine Gewerkschaft, die der Bildung verpflichtet ist, so kurz vor

Schuljahresbeginn erhebliche Unruhe unter den Schülerinnen und Schülern schürt.

In diesem Zusammenhang verwies der Minister erneut darauf, dass das Verwaltungsgericht

entgegen der GEW-Behauptung kein Urteil in der Sache gesprochen, sondern

lediglich einen formalen Einwand geltend gemacht habe. Nach Auffassung des

Gerichtes bedürfe es für die Regelung der Eingangsklassenstärken einer Verordnung,

die das Ministerium trotz anderer Rechtsauffassung daraufhin unverzüglich

erlassen habe. Dies sei im Interesse der Schülerinnen und Schüler geschehen,

die nicht auf der Basis einer einstweiligen Verfügung, sondern auf einer klaren

Rechtsgrundlage und vor allem ohne Ungewissheit ihr neues Schuljahr beginnen

sollten. Die kurze Terminsetzung sei den zeitlichen Gegebenheiten kurz vor

Schuljahresbeginn geschuldet.

 

 

 

Der Minister bekräftigte, dass in den letzten 12 Jahren die Klassenbildung

immer im Rahmen eines Unterrichtsorganisationserlasses geregelt worden sei.

Insofern habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes durchaus Erstaunen

hervorgerufen. Am wichtigsten aber seien ihm Qualitätsanspruch und

Angebotsspektrum der Schulen, wofür eine bestimmte Schul- und Klassengröße

notwendig sei. ¿Je mehr kleine Klassen es gibt, desto schärfer tritt das

Problem der Unterrichtsversorgung in den sogenannten Mangelfächern auf, das

sowohl von der GEW als auch von vielen Eltern zu Recht immer wieder beklagt

wird ¿, wiederholte der Olbertz einen wichtigen Beweggrund des

Kultusministeriums für die getroffenen Regelungen.

 

 

 

 

 

 

 

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