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Künstlerhaus Schloß Wiepersdorf - Aufenthalte für Künstlerinnen und Künstler 2003
03.07.2002, Magdeburg – 89
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 089/02
Magdeburg, den 3. Juli 2002
Künstlerhaus Schloß Wiepersdorf - Aufenthalte für Künstlerinnen und Künstler 2003
Im Künstlerhaus Schloß Wiepersdorf stehen Künstlerinnen und Künstlern aus den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik 2003 wieder Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung.
Der Aufenthalt soll mindestens 3 Monate betragen und ist auf einen Zeitraum von 5 Monaten begrenzt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Aufenthalt unterhalb von 3 Monaten gewährt werden.
Anträge sind an das zuständige Regierungspräsidium (Magdeburg, Olvenstedter Str. 1-2, Halle, Willy-Lohmann-Str. 7, Dessau, Kühnauer Str. 161, jeweils Dezernat. 35) zu richten.
Dem Antrag sind beizufügen:
Beschreibung des Vorhabens
Vitaaussagefähige Arbeitsproben
(Bildende Kunst: Kataloge, Farbfotografien, Dias
Literatur: ca. 10 Seiten Textproben
Musik: eine ausgewählte Komposition, die bereits veröffentlicht wurde, Dokumentationen,
Hinweise auf weitere Werke).
Das Kultusministerium stellt für den Aufenthalt im Künstlerhaus Schloß Wiepersdorf ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.000 ¿ sowie auf Antrag einen Reisekostenzuschuss für An- und Abreise bereit.
Anträge für einen Aufenthalt im Künstlerhaus Schloß Wiepersdorf 2003 sind
für das 1. Halbjahr 2003 (Februar - Juni): bis 22.07.2002
für das 2. Halbjahr 2003 (Juli - Dezember): bis 30.10.2002
bei o. b. Behörde einzureichen.
Impressum:
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