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Kultusminister übergibt finanzielle
Starthilfe an sieben neu gegründete Schülerzeitungen
17.04.2008, Magdeburg – 59
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 059/08
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 059/08
Magdeburg, den 16. April 2008
Kultusminister übergibt finanzielle
Starthilfe an sieben neu gegründete Schülerzeitungen
Am 21. April
zeichnet Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz sieben Schulen aus
Sachsen-Anhalt mit einer finanziellen Startförderung für ihre neu gegründeten
Schülerzeitungen aus. Von 30 Bewerbern wurden die Schülerzeitungen der
Sekundarschule an der Biethe in Dessau-Roßlau, das Dr. Carl Herrmann Gymnasium
in Schönebeck, die Sekundarschule in Gröbzig, die Johannes-Schule in Merseburg,
das Goethe-Gymnasium in Weißenfels, die Grundschule Am Westernplan in Magdeburg
und das Gymnasium Philanthropinum in Dessau-Roßlau ausgewählt.
Die Veranstaltung
findet um 10.30 Uhr im Kultusministerium, Haus 27 (Raum 233) statt.
Medienvertreter
sind herzlich eingeladen.
Schülerzeitungen
sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. ¿Sie bieten die Möglichkeit
demokratischer Mitbestimmung und Meinungsäußerung. Zudem entwickeln
Schülerzeitungsredakteure durch ihre journalistische Tätigkeit Medienkompetenz
und Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich ihrer Berichterstattung, die ja auch
immer meinungsbildend ist¿, sagt Minister Olbertz.
Das
Kultusministerium hat gemeinsam mit dem Verband junger Medienmacher
Sachsen-Anhalt (fjp>media) für das Schuljahr 2007/2008 ein Förderprogramm
zur Unterstützung von neu gegründeten Schülerzeitungen aufgelegt. Eine zweite
Vergaberunde, für die sich weitere neu gegründete Redaktionen bewerben können,
wird es im Herbst geben.
Hintergrundinformation: Im § 54 des
Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist die Herausgabe von Schülerzeitungen
geregelt. Es handelt sich um Zeitungen, die von Schülern für Schüler
geschrieben und für eine oder mehrere Schulen herausgegeben werden. Sie dürfen
auf dem Schulgrundstück angeboten werden. Schülerzeitungen stehen außerhalb der
Verantwortung der Schule und unterliegen den presserechtlichen Bestimmungen.
Für deren Einhaltung sind die herausgebenden Schülerinnen und Schüler
verantwortlich.
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Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt
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