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Uneinsichtige und provokante Haltung des
Landesverbandes Jüdischer Gemeinden zur finanziellen Beteiligung der Synagogengemeinde
Halle: Generalsekretär legt Verhandlungsmandat nieder und bittet Land um
vorläufige Regelung und Haushaltsvorsorge
27.09.2005, Magdeburg – 227
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 227/05
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 227/05
Magdeburg, den 27. September 2005
Uneinsichtige und provokante Haltung des
Landesverbandes Jüdischer Gemeinden zur finanziellen Beteiligung der Synagogengemeinde
Halle: Generalsekretär legt Verhandlungsmandat nieder und bittet Land um
vorläufige Regelung und Haushaltsvorsorge
In der
Auseinandersetzung um die Beteiligung der liberalen Synagogengemeinde Halle e.
V. am Landeszuschuss aus dem Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der
Jüdischen Gemeinschaft, die durch den Landesverband Jüdischer Gemeinden
verwaltet und verteilt werden, hat das Land Sachsen-Anhalt seit langem und
wiederholt auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt. Dabei war das nach
überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Magdeburg vom 11.11.04 zugunsten der Synagogengemeinde zu Halle von
entscheidender Bedeutung. Nunmehr hat auch der Generalsekretär des Zentralrats
der Juden in Deutschland, Herr Stefan Kramer, in seiner Eigenschaft als kommissarischer
Geschäftsführer der Synagogengemeinde zu Magdeburg in den vergangenen Wochen
den Versuch unternommen, hier ein für alle tragbares und tragfähiges Ergebnis
zu erzielen. Jetzt hat Generalsekretär Kramer in einem Schreiben an das Kultusministerium
mitgeteilt, dass seine Bemühungen zu keinem Erfolg geführt hätten. Er beklagt
in seinem Schreiben deutlich das Blockadeverhalten des Landesverbandes und
einige seiner Mitglieder, welches dem Ansehen der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt
weitergehenden schweren Schaden zufüge. Wörtlich schreibt der Generalsekretär:
¿Als Vertreter der Jüdischen Gemeinde Magdeburg und in dieser Funktion Verhandlungsführer
des Landesverbandes lege ich diese Funktion nieder und erkläre meine diesbezüglichen
Bemühungen für gescheitert.¿
Um eine
ordnungsgemäße und rechtlich einwandfreie Verwendung der Staatsleistungen sicher
zu stellen, bittet Herr Kramer die Landesregierung, vorläufige Regelungen zu
treffen. Dazu gehören die direkte Auszahlung von Mitteln an die
Synagogengemeinde zu Halle e. V. sowie die Bildung einer Rücklage auf einem
eigenen Treuhandkonto, die als Vorsorge für die Klärung aufgelaufener rückwirkender
Ansprüche der Synagogengemeinde zu Halle dienen soll. Die Auszahlungen an den
Landesverband werden sich dadurch entsprechend vermindern.
Staatssekretär
Winfried Willems, der Verhandlungsführer des Landes Sachsen-Anhalt bei der
überarbeitung des Staatsvertrags mit der Jüdischen Gemeinschaft, erklärte, dass
das Schreiben des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland die
Dramatik der Situation jedem deutlich vor Augen führe. Die sture Haltung des Landesverbandes
sei unerträglich. Die Landesregierung habe gehofft, dass unter Mitwirkung des
Zentralrats ein Ausgleich zwischen den streitenden Parteien hinsichtlich der
finanziellen Partizipation erzielt werden könne.
Dieses gelte umso
mehr, als dass der Landesverband und seine Gemeinden dem Zentralrat angehören.
¿Wenn nun der Generalsekretär seine Verhandlungsführungsfunktion niederlegt¿,
so Willems, ¿dann kann ein weiteres Obstruktionsverhalten durch die Vertreter
des Landesverbandes seitens der Landesregierung keinesfalls länger hingenommen
werden. Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die vorgeschlagenen Maßnahmen
umzusetzen und wird nun den Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt über
die notwendige Vorgehensweise in Kenntnis setzen. Die getroffene vorläufige Regelung
wird dazu dienen, die Handlungsfähigkeit der Synagogengemeinde zu Halle zu
sichern, Vorsorge für eine endgültige Regelung zu treffen und die aufsichtsrechtliche
Funktion des Landes gegen über dem Landesverband und den Jüdischen Gemeinden
als Körperschaften öffentlichen Rechtes deutlich zu machen.
Staatssekretär
Willems würdigte ausdrücklich die intensiven Bemühungen und den hohen
persönlichen Einsatz des Herrn Kramer für eine gedeihliche Entwicklung des
jüdischen Lebens im Land Sachsen-Anhalt. Der Vorgang mache allerdings auch
deutlich, wie schwierig auch die Staatsvertragsverhandlungen mit der in sich
völlig uneinigen jüdischen Gemeinschaft seien und dass die unabhängige Prüfung
des Geschäftsgebarens der jüdischen Gemeinden unverzichtbar sei.
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