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Pressemitteilungen - Archiv

Gemeinsame Presse-Erklärung der
unionsregierten Länder zu dem Vier-Milliarden-Programm des Bundes

12.05.2003, Magdeburg – 103

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 103/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 103/03

 

 

 

Magdeburg, den 12. Mai 2003

 

 

 

 

 

Gemeinsame Presse-Erklärung der

unionsregierten Länder zu dem Vier-Milliarden-Programm des Bundes

 

 

 

Die

unionsregierten Länder haben in harten Verhandlungen mit dem Bund zur

Ausgestaltung des Vier-Milliarden-Programmes für Ganztagesschulen wesentliche

Änderungen erzielt. ¿Der erste Vorschlag für die Verwaltungsvereinbarung aus

dem Hause Bulmahn war ein unrealistisches, bürokratisches Konglomerat von

Vorschriften, das mit heißer Nadel für Wahlkampfzwecke gestrickt worden war.

Die jetzt vorliegende Verwaltungsvereinbarung kommt der Schulsituation in den

Ländern näher und ermöglicht den Ländern den Ausbau ihrer eigenen Konzepte¿, so

die Ministerinnen und Minister von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen,

Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am Montag. Der

Bund habe auch eingesehen, dass sein Versprechen, 10.000 neue Ganztagesschulen

zu schaffen, zu großspurig war. Stattdessen ist jetzt der ¿bedarfsorientierte

Ausbau¿ das Ziel.

 

 

 

Erst die

Korrektur wichtiger Punkte habe die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung

ermöglicht. Ursprünglich wollte der Bund nur für die Schaffung neuer Plätze

Geld geben. Durch zähes Verhandeln erreichten die  Länder, dass die Finanzhilfen für Investitionen nicht nur zum

Aufbau neuer Ganztagesschulen und zur Schaffung zusätzlicher Ganztagesplätze,

sondern auch für die qualitative Weiterentwicklung bereits bestehender Einrichtungen

gewährt werden. Dies entspricht dem realistischen Bedarf - vor allem der neuen

Länder, weil jetzt auch die Renovierung, der Umbau sowie Ausbaumaßnahmen an

bestehenden Ganztagesschulen oder Schulen mit Ganztagesangeboten gefördert

werden. Ungeachtet der sinkenden Schülerzahlen gibt es im Osten einen

erheblichen Investitionsbedarf für die 

Renovierung und Modernisierung von Einrichtungen zur Ganztagesbetreuung.

Neu ist zudem, dass die Gelder des Bundes auch für die Förderung von Horten,

die mit Schulen kooperieren, genutzt werden können.

 

 

 

 ¿Ohne die Berücksichtigung der besonderen

Situation in den neuen Ländern hätte ich der Verwaltungsvereinbarung nicht

zugestimmt¿, erklärte Prof. Dr. Olbertz aus Sachsen-Anhalt. Für ihn seien

Ganztagesangebote unter bestimmten Voraussetzungen eine willkommene

Bereicherung der Schullandschaft. Die pädagogischen Ziele aber müssten in den

Ländern bestimmt werden und die Bedingungen des jeweiligen Standortes berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wurde

ferner erreicht, dass Kooperationsmodelle zwischen Schule und Jugendhilfe, die

über ein gemeinsames pädagogisches Konzept verfügen, bezuschusst werden. Ebenso

haben die Länder dafür gesorgt, dass die Vereinbarung von bürokratischen

Überregulierungen befreit wurde. Der Bund hat 

auf die detaillierte Anmeldung der Vorhaben verzichtet. Jetzt ist es so,

dass die Länder über ihre geplanten Vorhaben informieren und der Bund eine

Vorprüfung unterlässt. Eine andere Regelung hätte dem Föderalismus-Verständnis

der Länder widersprochen.

 

 

 

Baden-Württemberg, Bayern,

Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

 

12. Mai 2003

 

 

 

 

 

 

 

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