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Gemeinsame Presse-Erklärung der
unionsregierten Länder zu dem Vier-Milliarden-Programm des Bundes
12.05.2003, Magdeburg – 103
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 103/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 103/03
Magdeburg, den 12. Mai 2003
Gemeinsame Presse-Erklärung der
unionsregierten Länder zu dem Vier-Milliarden-Programm des Bundes
Die
unionsregierten Länder haben in harten Verhandlungen mit dem Bund zur
Ausgestaltung des Vier-Milliarden-Programmes für Ganztagesschulen wesentliche
Änderungen erzielt. ¿Der erste Vorschlag für die Verwaltungsvereinbarung aus
dem Hause Bulmahn war ein unrealistisches, bürokratisches Konglomerat von
Vorschriften, das mit heißer Nadel für Wahlkampfzwecke gestrickt worden war.
Die jetzt vorliegende Verwaltungsvereinbarung kommt der Schulsituation in den
Ländern näher und ermöglicht den Ländern den Ausbau ihrer eigenen Konzepte¿, so
die Ministerinnen und Minister von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am Montag. Der
Bund habe auch eingesehen, dass sein Versprechen, 10.000 neue Ganztagesschulen
zu schaffen, zu großspurig war. Stattdessen ist jetzt der ¿bedarfsorientierte
Ausbau¿ das Ziel.
Erst die
Korrektur wichtiger Punkte habe die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung
ermöglicht. Ursprünglich wollte der Bund nur für die Schaffung neuer Plätze
Geld geben. Durch zähes Verhandeln erreichten die Länder, dass die Finanzhilfen für Investitionen nicht nur zum
Aufbau neuer Ganztagesschulen und zur Schaffung zusätzlicher Ganztagesplätze,
sondern auch für die qualitative Weiterentwicklung bereits bestehender Einrichtungen
gewährt werden. Dies entspricht dem realistischen Bedarf - vor allem der neuen
Länder, weil jetzt auch die Renovierung, der Umbau sowie Ausbaumaßnahmen an
bestehenden Ganztagesschulen oder Schulen mit Ganztagesangeboten gefördert
werden. Ungeachtet der sinkenden Schülerzahlen gibt es im Osten einen
erheblichen Investitionsbedarf für die
Renovierung und Modernisierung von Einrichtungen zur Ganztagesbetreuung.
Neu ist zudem, dass die Gelder des Bundes auch für die Förderung von Horten,
die mit Schulen kooperieren, genutzt werden können.
¿Ohne die Berücksichtigung der besonderen
Situation in den neuen Ländern hätte ich der Verwaltungsvereinbarung nicht
zugestimmt¿, erklärte Prof. Dr. Olbertz aus Sachsen-Anhalt. Für ihn seien
Ganztagesangebote unter bestimmten Voraussetzungen eine willkommene
Bereicherung der Schullandschaft. Die pädagogischen Ziele aber müssten in den
Ländern bestimmt werden und die Bedingungen des jeweiligen Standortes berücksichtigen.
Es wurde
ferner erreicht, dass Kooperationsmodelle zwischen Schule und Jugendhilfe, die
über ein gemeinsames pädagogisches Konzept verfügen, bezuschusst werden. Ebenso
haben die Länder dafür gesorgt, dass die Vereinbarung von bürokratischen
Überregulierungen befreit wurde. Der Bund hat
auf die detaillierte Anmeldung der Vorhaben verzichtet. Jetzt ist es so,
dass die Länder über ihre geplanten Vorhaben informieren und der Bund eine
Vorprüfung unterlässt. Eine andere Regelung hätte dem Föderalismus-Verständnis
der Länder widersprochen.
Baden-Württemberg, Bayern,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
12. Mai 2003
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