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Neuer Leistungsbewertungserlass soll Qualität
an Schulen steigern und Schülerleistungen transparent machen
22.05.2003, Magdeburg – 112
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 112/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 112/03
Magdeburg, den 22. Mai 2003
Neuer Leistungsbewertungserlass soll Qualität
an Schulen steigern und Schülerleistungen transparent machen
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute vor der Presse Grundzüge des Entwurfs zu einem
neuen Leistungsbewertungs- und Beurteilungserlasses vorgestellt, der ab dem
kommenden Schuljahr 2003/04 an den Sekundarschulen und Gymnasien des Landes
wirksam werden soll. Olbertz betonte, mit der frühen Vorstellung des Erlasses
sei bewusst ein transparentes Verfahren gewählt worden, um Hinweise aus der
Schulpraxis aufzunehmen zu können.
¿Änderungsvorschläge sind mir willkommen, wenn sie dem
grundlegenden Anliegen entsprechen, das Leistungsstreben der Schülerinnen und
Schüler zu fördern¿, erklärte der Minister. Jede Schülerin und jeder Schüler habe
das Recht auf Anerkennung ihres bzw. seines individuellen Lernstandes und
Lernfortschrittes. Daher müsse die Leistungsbewertung persönlichkeitsbezogen
erfolgen und der Leistungsentwicklung des Einzelnen dienen. Bewertungen und
Beurteilungen sollten transparenter erfolgen und für die Schülerinnen und
Schülern Hinweise zur Verbesserung enthalten.
In Grundzügen seien folgende Neuregelungen geplant:
·
Unter
Klassenarbeiten soll künftig neben der Zensur ein kurzer schriftlicher
Kommentar stehen, der die Note begründet, die Schüler ermutigt oder Hinweise
gibt.
·
Sprachliche
Leistungen in den Klassenarbeiten sollen künftig in die Benotung einbezogen werden.
·
Neben
den landeszentralen Arbeiten im 4. und 6. Schuljahrgang sollen zur Sicherung
von Vergleichbarkeit und auch zur Beförderung der schulinternen Absprachen zur
Unterrichtsgestaltung identische Parallelarbeiten in den Kernfächern
geschrieben werden,
·
Als
Bewertungszeitraum gilt künftig jeweils das Schulhalbjahr. Jahresnoten
entstehen aus der Zusammenfassung der Teilnoten für das erste und zweite
Halbjahr. Damit erhalten Halbjahresleistungen stärkeres Gewicht und sollen zu
gleichmäßigeren Anstrengungen in beiden Halbjahren führen.
·
Erstmalig
können Eltern und Schüler erteilte Noten in einem geregelten Verfahren
überprüfen lassen.
·
Das
Sozialverhalten und Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler werden in den
Schuljahrgängen 5 bis 10 zunächst verbal
eingeschätzt und dann in einer Note von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft)
bewertet.
·
Zur
Orientierung der Lehrerkräfte enthält der Leistungsbewertungserlass
exemplarische Anhaltspunkte für beide Bereiche. Der Bewertungsbereich
Sozialverhalten umfasst zum Beispiel Hilfsbereitschaft, Zivilcourage,
angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn,
Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, aber
auch Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie das Einhalten von Regeln und Absprachen.
·
Der
Bewertungsbereich Lernverhalten umfasst zum Beispiel Lernbereitschaft,
Zielstrebigkeit, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Regelmäßigkeit beim Erfüllen von
Aufgaben, Initiative, Beteiligung am Unterricht, Selbstständigkeit,
Kreativität, Sorgfalt und nicht zuletzt das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.
Der Minister erklärte, einzelne Passagen des
Erlassentwurfs würden noch überarbeitet. Neben der Zurücknahme zu vieler
Detailregelungen, die seines Erachtens zu Recht kritisiert worden seien, wolle
er auch den Hinweis der GEW aufgreifen und eine Differenzierung der
Bewertungskriterien zwischen Haupt und Realschulabschluss aufnehmen. ¿Wichtig
ist mir¿, fügte er hinzu, ¿dass wir genügend Spielräume für das pädagogische Ermessen
der Lehrkräfte haben¿. Keine Zensur könne fantasievolles und pädagogisch
bedachtes Lehrerhandeln ersetzen
Wie der
Minister abschließend mitteilte, gelten die vorgestellten Regelungen nur für
die Sekundarstufen I und II. Für die Grundschulen werde es eine gesonderte
Schulordnung geben, in welche auch die Leistungsbewertung aufgenommen werde.
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