Menu
menu

Pressemitteilungen - Archiv

Neuer Leistungsbewertungserlass soll Qualität
an Schulen steigern und Schülerleistungen transparent machen

22.05.2003, Magdeburg – 112

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 112/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 112/03

 

 

 

Magdeburg, den 22. Mai 2003

 

 

 

 

 

Neuer Leistungsbewertungserlass soll Qualität

an Schulen steigern und Schülerleistungen transparent machen

 

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute vor der Presse Grundzüge des Entwurfs zu einem

neuen Leistungsbewertungs- und Beurteilungserlasses vorgestellt, der ab dem

kommenden Schuljahr 2003/04 an den Sekundarschulen und Gymnasien des Landes

wirksam werden soll. Olbertz betonte, mit der frühen Vorstellung des Erlasses

sei bewusst ein transparentes Verfahren gewählt worden, um Hinweise aus der

Schulpraxis aufzunehmen zu können.

 

¿Änderungsvorschläge sind mir willkommen, wenn sie dem

grundlegenden Anliegen entsprechen, das Leistungsstreben der Schülerinnen und

Schüler zu fördern¿, erklärte der Minister. Jede Schülerin und jeder Schüler habe

das Recht auf Anerkennung ihres bzw. seines individuellen Lernstandes und

Lernfortschrittes. Daher müsse die Leistungsbewertung persönlichkeitsbezogen

erfolgen und der Leistungsentwicklung des Einzelnen dienen. Bewertungen und

Beurteilungen sollten transparenter erfolgen und für die Schülerinnen und

Schülern Hinweise zur Verbesserung enthalten.

 

In Grundzügen seien folgende Neuregelungen geplant:

 

·

Unter

Klassenarbeiten soll künftig neben der Zensur ein kurzer schriftlicher

Kommentar stehen, der die Note begründet, die Schüler ermutigt oder Hinweise

gibt.

 

·

Sprachliche

Leistungen in den Klassenarbeiten sollen künftig in die Benotung einbezogen werden.

 

·

Neben

den landeszentralen Arbeiten im 4. und 6. Schuljahrgang sollen zur Sicherung

von Vergleichbarkeit und auch zur Beförderung der schulinternen Absprachen zur

Unterrichtsgestaltung identische Parallelarbeiten in den Kernfächern

geschrieben werden,

 

·

Als

Bewertungszeitraum gilt künftig jeweils das Schulhalbjahr. Jahresnoten

entstehen aus der Zusammenfassung der Teilnoten für das erste und zweite

Halbjahr. Damit erhalten Halbjahresleistungen stärkeres Gewicht und sollen zu

gleichmäßigeren Anstrengungen in beiden Halbjahren führen.

 

·

Erstmalig

können Eltern und Schüler erteilte Noten in einem geregelten Verfahren

überprüfen lassen.

 

·

Das

Sozialverhalten und Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler werden in den

Schuljahrgängen 5 bis 10 zunächst verbal 

eingeschätzt und dann in einer Note von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft)

bewertet.

 

·

Zur

Orientierung der Lehrerkräfte enthält der Leistungsbewertungserlass

exemplarische Anhaltspunkte für beide Bereiche. Der Bewertungsbereich

Sozialverhalten umfasst zum Beispiel Hilfsbereitschaft, Zivilcourage,

angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn,

Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, aber

auch Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie das Einhalten von Regeln und Absprachen.

 

·

Der

Bewertungsbereich Lernverhalten umfasst zum Beispiel Lernbereitschaft,

Zielstrebigkeit, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Regelmäßigkeit beim Erfüllen von

Aufgaben, Initiative, Beteiligung am Unterricht, Selbstständigkeit,

Kreativität, Sorgfalt und nicht zuletzt das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.

 

Der Minister erklärte, einzelne Passagen des

Erlassentwurfs würden noch überarbeitet. Neben der Zurücknahme zu vieler

Detailregelungen, die seines Erachtens zu Recht kritisiert worden seien, wolle

er auch den Hinweis der GEW aufgreifen und eine Differenzierung der

Bewertungskriterien zwischen Haupt und Realschulabschluss aufnehmen. ¿Wichtig

ist mir¿, fügte er hinzu, ¿dass wir genügend Spielräume für das pädagogische Ermessen

der Lehrkräfte haben¿. Keine Zensur könne fantasievolles und pädagogisch

bedachtes Lehrerhandeln ersetzen

 

Wie der

Minister abschließend mitteilte, gelten die vorgestellten Regelungen nur für

die Sekundarstufen I und II. Für die Grundschulen werde es eine gesonderte

Schulordnung geben, in welche auch die Leistungsbewertung aufgenommen werde.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzentr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-3710

Fax: (0391) 567-3775

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de

Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium:

http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de