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Pressemitteilungen - Archiv

Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes nicht
gefährdet

14.07.2005, Magdeburg – 149

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 149/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 149/05

 

 

 

Magdeburg, den 14. Juli 2005

 

 

 

 

 

Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes nicht

gefährdet

 

 

 

Das durch den Personalrat der

Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

angestrengte Verfahren gegen die Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes wurde

übereinstimmend ¿ also auch vom Personalrat ¿ für erledigt erklärt und

eingestellt.

 

 

 

Das Gericht hat die Auffassung

bestätigt, dass die Rechte der Personalräte im bisherigen Verfahren nicht

verletzt wurden.

 

 

 

Der Eindruck, der in der

Pressemitteilung der GEW - s. Mitteldeutsche Zeitung vom 14.07.2005 - erweckt

wurde, ist insoweit unrichtig.

 

 

 

Bei den zukünftigen Maßnahmen

wird die Medizinische Fakultät die Personalräte auch weiterhin in geeigneter

und gesetzlich gebotener Weise beteiligen.

 

 

 

Im übrigen schützt das neue

Hochschulmedizingesetz in einigen wichtigen Punkten die bisherige Stellung der

Arbeitnehmer der Medizinischen Fakultäten und sichert ihre bisherigen Rechte

ab.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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