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Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes nicht
gefährdet
14.07.2005, Magdeburg – 149
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 149/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 149/05
Magdeburg, den 14. Juli 2005
Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes nicht
gefährdet
Das durch den Personalrat der
Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
angestrengte Verfahren gegen die Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes wurde
übereinstimmend ¿ also auch vom Personalrat ¿ für erledigt erklärt und
eingestellt.
Das Gericht hat die Auffassung
bestätigt, dass die Rechte der Personalräte im bisherigen Verfahren nicht
verletzt wurden.
Der Eindruck, der in der
Pressemitteilung der GEW - s. Mitteldeutsche Zeitung vom 14.07.2005 - erweckt
wurde, ist insoweit unrichtig.
Bei den zukünftigen Maßnahmen
wird die Medizinische Fakultät die Personalräte auch weiterhin in geeigneter
und gesetzlich gebotener Weise beteiligen.
Im übrigen schützt das neue
Hochschulmedizingesetz in einigen wichtigen Punkten die bisherige Stellung der
Arbeitnehmer der Medizinischen Fakultäten und sichert ihre bisherigen Rechte
ab.
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