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Pressemitteilungen - Archiv

Olbertz zum Verfassungsgerichtsurteil: ?Erfolg auf der ganzen Linie?

27.01.2005, Magdeburg – 10

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 010/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 010/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. Januar 2005

 

 

 

 

 

Olbertz zum Verfassungsgerichtsurteil: ¿Erfolg auf der ganzen Linie¿

 

 

 

Das

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute bei seiner Urteilsverkündung im

Normenkontrollverfahren der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg,

Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das 6. Änderungsgesetz zum

Hochschulrahmengesetz den klagenden Ländern in vollem Umfang Recht gegeben. Das

Gericht bestätigte damit die alleinige Kompetenz der Länder bei der Entscheidung

über die Einführung von Studiengebühren sowie der Bildung verfasster

Studierendenschaften.

 

 

 

Sachsen-Anhalts

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz begrüßte den Karlsruher

Richterspruch. ¿Die Länderhoheit hat durch

das heutige Urteil eine klare Bestätigung und Würdigung erfahren. Die Länder können

selbst entscheiden, ob sie künftig Studiengebühren erheben wollen oder nicht und

welche Konzepte sie für angemessen halten¿ . In Sachsen-Anhalt werde

jetzt in Ruhe und ergebnisoffen die Diskussion über ein intelligentes und

sozial ausgewogenes System einer Kostenbeteiligung der Studierenden fortgeführt.

Vor allem dürfe nicht der Fall eintreten, dass sich Studierende wegen

Geldmangels keine Hochschulbildung mehr leisten könnten. Die Sicherung der

Qualität der Ausbildung, erklärte Olbertz, sei für ihn ein entscheidendes

Kriterium. Dies liege ebenso im Interesse der Studierenden wie ein wirtschaftlicher

Umgang mit Ressourcen, die von der Allgemeinheit aufgebracht würden. ¿Deshalb muss sichergestellt werden, dass eingenommene

Studienbeiträge in vollem Umfang den Hochschulen zur Verbesserung der Lehre zur

Verfügung stehen¿ , so der Minister.

 

 

 

Nachdem

die von der Klägerseite eingenommene Rechtsposition klar bestätigt worden sei,

käme es jetzt auch darauf an, ¿ dass sich die

Länder bei der Entwicklung ihrer Konzepte und Verfahren in Sachen Studienbeiträge

so abstimmen, dass kompatible Regelungen entstehen¿ . Alles andere

wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich eine Zentralisierung wünschen.

 

 

 

Hintergrund:

 

Streitpunkt

des Prozesses war, dass in der 6. HRG -Änderungsnovelle die Studiengebührenfreiheit

für ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie für

konsekutive Studiengänge, die zu einem weiteren berufsqualifizierenden

Abschluss führen, festgeschrieben sind. Aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalts

wie der anderen beteiligten Länder lag hier ein Verstoß gegen Art. 72 und 75

des Grundgesetzes vor.

 

Danach

hat der Bund in diesen Belangen keine Regelungskompetenz.

 

Ausschlaggebend

für Regelungen zu Studiengebühren sei - ebenso wie im Fall der Juniorprofessur

- die Ländergesetzgebung.

 

 

 

 

 

 

 

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