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Pressemitteilungen - Archiv

Zuschüsse für Unterbringung in
kommunalen Wohnheimen bei Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt möglich

18.02.2008, Magdeburg – 22

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 022/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 022/08

 

 

 

Magdeburg, den 18. Februar 2008

 

 

 

Zuschüsse für Unterbringung in

kommunalen Wohnheimen bei Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt möglich

 

 

 

Damit begabte Kinder in

Sachsen-Anhalt unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der

Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, ein Gymnasium mit genehmigtem

inhaltlichen Schwerpunkt zu besuchen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt auf

Antrag seit dem 1. Februar 2008 Zuwendungen zu den Ausgaben für die notwendige

Unterbringung in den kommunalen Wohnheimen an folgenden Gymnasien mit inhaltlichen

Schwerpunkten:

 

 

 

   Werner-von-Siemens-Gymnasium

Magdeburg

 

   Georg-Cantor-Gymnasium Halle

 

   Burg-Gymnasium Wettin.

 

 

 

Die Möglichkeit einer Zuwendung

besteht für Schülerinnen und Schüler aus Sachsen-Anhalt, deren

Erziehungsberechtigte Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

(Sozialhilfe) oder Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV) sind.

 

 

 

Die Zuwendung wird auf

schriftlichen Antrag nach Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen ab dem

Monat der Antragstellung gewährt. Die Antragsformulare liegen an den drei

Gymnasien vor.

 

 

 

Der jeweilige Antrag ist zu

richten an das:

 

 

 

Landesverwaltungsamt

 

Abteilung 5

 

Postfach 200256

 

06003 Halle

 

 

 

Die Zuwendungsrichtlinie

ermöglicht maximal den Erlass der Unterkunftsbeiträge. Das Kultusministerium

setzt dabei voraus, dass der abgebende kommunale Schulträger seinen Anteil an

den Wohnheimkosten gemäß der Gastschulbeitragsverordnung abzüglich eines

vertretbaren Elternanteils (in der Regel in Höhe von 127,83, d.h. der Hälfte

des Gastschulbeitrags von 255,65 Euro monatlich) an den Wohnheimträger zahlt.

 

 

 

Eine entsprechende Sozialklausel

besteht bereits für die Unterbringung in den Wohnheimen an den drei

Landesgymnasien mit inhaltlichem Schwerpunkt: Latina ¿August Hermann Francke¿

in Halle, Landesgymnasium für Musik Wernigerode und Landesschule Pforta in

Schulpforte.

 

 

 

Für begabte Kinder in

Sachsen-Anhalt wird damit unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der

Erziehungsberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ein Gymnasium mit genehmigtem

inhaltlichen Schwerpunkt zu besuchen.

 

 

 

Die Richtlinie ist unter: http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/ri-wohnheim_landesgym.pdf

abrufbar.

 

 

 

Das ausfüllbare Formular unter: http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/fo-wohnheim_landesgym.rtf

.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-3710

Fax: (0391) 567-3775

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de

Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de

Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de