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Zuschüsse für Unterbringung in
kommunalen Wohnheimen bei Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt möglich
18.02.2008, Magdeburg – 22
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 022/08
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 022/08
Magdeburg, den 18. Februar 2008
Zuschüsse für Unterbringung in
kommunalen Wohnheimen bei Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt möglich
Damit begabte Kinder in
Sachsen-Anhalt unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der
Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, ein Gymnasium mit genehmigtem
inhaltlichen Schwerpunkt zu besuchen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt auf
Antrag seit dem 1. Februar 2008 Zuwendungen zu den Ausgaben für die notwendige
Unterbringung in den kommunalen Wohnheimen an folgenden Gymnasien mit inhaltlichen
Schwerpunkten:
Werner-von-Siemens-Gymnasium
Magdeburg
Georg-Cantor-Gymnasium Halle
Burg-Gymnasium Wettin.
Die Möglichkeit einer Zuwendung
besteht für Schülerinnen und Schüler aus Sachsen-Anhalt, deren
Erziehungsberechtigte Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
(Sozialhilfe) oder Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV) sind.
Die Zuwendung wird auf
schriftlichen Antrag nach Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen ab dem
Monat der Antragstellung gewährt. Die Antragsformulare liegen an den drei
Gymnasien vor.
Der jeweilige Antrag ist zu
richten an das:
Landesverwaltungsamt
Abteilung 5
Postfach 200256
06003 Halle
Die Zuwendungsrichtlinie
ermöglicht maximal den Erlass der Unterkunftsbeiträge. Das Kultusministerium
setzt dabei voraus, dass der abgebende kommunale Schulträger seinen Anteil an
den Wohnheimkosten gemäß der Gastschulbeitragsverordnung abzüglich eines
vertretbaren Elternanteils (in der Regel in Höhe von 127,83, d.h. der Hälfte
des Gastschulbeitrags von 255,65 Euro monatlich) an den Wohnheimträger zahlt.
Eine entsprechende Sozialklausel
besteht bereits für die Unterbringung in den Wohnheimen an den drei
Landesgymnasien mit inhaltlichem Schwerpunkt: Latina ¿August Hermann Francke¿
in Halle, Landesgymnasium für Musik Wernigerode und Landesschule Pforta in
Schulpforte.
Für begabte Kinder in
Sachsen-Anhalt wird damit unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der
Erziehungsberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ein Gymnasium mit genehmigtem
inhaltlichen Schwerpunkt zu besuchen.
Die Richtlinie ist unter: http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/ri-wohnheim_landesgym.pdf
abrufbar.
Das ausfüllbare Formular unter: http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/fo-wohnheim_landesgym.rtf
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