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Pressemitteilungen - Archiv

Kultur ins Grundgesetz?

29.09.2004, Magdeburg – 250

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 250/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 250/04

 

 

 

Magdeburg, den 29. September 2004

 

 

 

 

 

Kultur ins Grundgesetz?

 

 

 

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz

nahm heute zum Vorschlag der Enquete-Kommission ¿Kultur in Deutschland¿

Stellung, die Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. ¿Grundsätzlich

begrüße ich jede prominente Platzierung der Kultur¿, so der Minister.

Allerdings müsste die Umsetzung des Vorschlages sachkundig reflektiert und

begleitet werden, denn ¿der Verfassungsrang der Kultur darf nicht dazu führen,

dass kulturelle Diskurse in unserer Gesellschaft künftig durch Gerichtsverfahren

in Karlsruhe ersetzt werden¿. Dann wäre die Initiative allenfalls für Richter

und Rechtsanwälte interessant.

 

 

 

Dem Vorhaben, das auch Staatsministerin

Christina Weiss begrüßt, würde er nur widersprechen, so Olbertz, wenn es an die

Vorstellung geknüpft sei, für die kulturelle Vielfalt der Länder eine

Bundeszuständigkeit zu beanspruchen. ¿Der kulturelle Reichtum Deutschlands erwächst

aus der ganzen Vielfalt kultureller Initiativen und Projekte in den Ländern und

Kommunen, nicht aus einer wie immer gearteten Bundeskulturpolitik¿, so der

Minister.

 

 

 

¿Mit wäre es aber sehr recht, wenn man einen

Weg fände, die Förderung von Kunst und Kultur von einer freiwilligen Aufgabe zu

einer Pflichtaufgabe zu machen¿, so der Kultusminister Sachsen-Anhalts. Dann

könne zumindest damit gerechnet werden, dass nicht überall zuerst bei der

Kultur der Rotstift angesetzt werde, wenn gespart werden müsse.

 

 

 

Andererseits sei kaum anzunehmen, dass die

Aufnahme ins Grundgesetz automatisch mit mehr Geld für die Kultur verbunden

wäre. ¿Aber für das öffentliche Bewusstsein und als politische

Handlungsaufforderung kann eine Fixierung der Kultur als Staatsziel im

Grundgesetz durchaus hilfreich sein¿. In der Landesverfassung Sachsen-Anhalts

sei dies bereits der Fall.

 

 

 

 

 

 

 

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