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Kultur ins Grundgesetz?
29.09.2004, Magdeburg – 250
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 250/04
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 250/04
Magdeburg, den 29. September 2004
Kultur ins Grundgesetz?
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz
nahm heute zum Vorschlag der Enquete-Kommission ¿Kultur in Deutschland¿
Stellung, die Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. ¿Grundsätzlich
begrüße ich jede prominente Platzierung der Kultur¿, so der Minister.
Allerdings müsste die Umsetzung des Vorschlages sachkundig reflektiert und
begleitet werden, denn ¿der Verfassungsrang der Kultur darf nicht dazu führen,
dass kulturelle Diskurse in unserer Gesellschaft künftig durch Gerichtsverfahren
in Karlsruhe ersetzt werden¿. Dann wäre die Initiative allenfalls für Richter
und Rechtsanwälte interessant.
Dem Vorhaben, das auch Staatsministerin
Christina Weiss begrüßt, würde er nur widersprechen, so Olbertz, wenn es an die
Vorstellung geknüpft sei, für die kulturelle Vielfalt der Länder eine
Bundeszuständigkeit zu beanspruchen. ¿Der kulturelle Reichtum Deutschlands erwächst
aus der ganzen Vielfalt kultureller Initiativen und Projekte in den Ländern und
Kommunen, nicht aus einer wie immer gearteten Bundeskulturpolitik¿, so der
Minister.
¿Mit wäre es aber sehr recht, wenn man einen
Weg fände, die Förderung von Kunst und Kultur von einer freiwilligen Aufgabe zu
einer Pflichtaufgabe zu machen¿, so der Kultusminister Sachsen-Anhalts. Dann
könne zumindest damit gerechnet werden, dass nicht überall zuerst bei der
Kultur der Rotstift angesetzt werde, wenn gespart werden müsse.
Andererseits sei kaum anzunehmen, dass die
Aufnahme ins Grundgesetz automatisch mit mehr Geld für die Kultur verbunden
wäre. ¿Aber für das öffentliche Bewusstsein und als politische
Handlungsaufforderung kann eine Fixierung der Kultur als Staatsziel im
Grundgesetz durchaus hilfreich sein¿. In der Landesverfassung Sachsen-Anhalts
sei dies bereits der Fall.
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