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Kultusministerium zur akuten
Sturmwarnung: Entscheidung zum Erteilen des Unterrichts wird vor Ort getroffen
18.01.2007, Magdeburg – 13
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 013/07
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 013/07
Magdeburg, den 18. Januar 2007
Kultusministerium zur akuten
Sturmwarnung: Entscheidung zum Erteilen des Unterrichts wird vor Ort getroffen
Zur
Aufsichtspflicht der Schulen gehört es, Gefahren von den Schülerinnen und Schülern
sowie den Lehrkräften abzuwenden.
Dieses gilt auch
für den heutigen Tag unter Beachtung der für ganz Deutschland geltenden
Sturmwarnung.
Je nach Sachlage können
die Schulen entscheiden, ob der Unterricht vorzeitig beendet wird oder ob die
Schülerinnen und Schüler in den Schulen bleiben, bis die Gefahr abgeklungen
ist. Dabei sind die Schülertransportmöglichkeiten mit den zuständigen Busunternehmen
zu klären und zu berücksichtigen.
Die
Schulfachreferate des Landesverwaltungsamtes haben die Schulen informiert und sie
angewiesen, Rücksprache mit den Landkreisen zur Bewertung des Risikos und zur
Sicherung ggf. erforderlicher vorzeitiger Schülertransporte zu nehmen bzw. die Aufsicht
bis zur Abholung der Kinder durch die Eltern zu sichern.
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