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Neue Regelungen für Schulen in freier
Trägerschaft
09.12.2004, Magdeburg – 324
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 324/04
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 324/04
Magdeburg, den 8. Dezember 2004
Neue Regelungen für Schulen in freier
Trägerschaft
Staatssekretär Willems teilte
nach den Beratungen des Bildungsausschusses des Landtages zur Novellierung des
Schulgesetzes am heutigen Tage mit, dass die beschlossenen neuen Regelungen für
die Schulen in freier Trägerschaft wesentlichen Forderungen der Träger
entsprechen.
Im
Bildungsausschuss bestand Einvernehmen, die Überlegungen zur Erhöhung der
Klassenfrequenz bei Grundschulen auf 20 Kinder nicht weiterzuverfolgen und es
bei der derzeitigen Regelung zu belassen. Damit gibt es keine Änderungen für
die Grundschulen in freier Trägerschaft.
Die neuen Regelungen werden zu erheblichen Vereinfachungen bei den Verfahren
zur Unterrichtsgenehmigung führen, so Willems. Damit werde auch der Ausgleich von
zahlenmäßig starken Klassen mit schwachen Klassen auf der Jahrgangsebene möglich.
Bisher konnten die Schulen in freier Trägerschaft lediglich die
Klassenstärken im Vergleich zu öffentlichen Schulen um 20 v. H. überschreiten. Im
Ergebnis fühlt dies zu einer Verbesserung der Finanzlage der Schulen.
Willems hob hervor, dass die
getroffenen Regelungen auf der einen Seite den Verpflichtungen der Schulen in
freier Trägerschaft und auf der anderen Seite auch ihren besonderen Prägungen
und ihrer Eigenständigkeit entsprechen.
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