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Pressemitteilungen - Archiv

Neue Oberstufenverordnung tritt in Kraft

19.02.2019, Magdeburg – 7

  • Bildungsministerium

 

 

Die überarbeitete Oberstufenverordnung wird nach Fachgesprächen und

erfolgtem Anhörungsverfahren in Kraft treten. Im Ergebnis des

Anhörungsverfahrens finden inhaltliche Punkte der Angehörten Eingang in die

Verordnung.

 

So führte der Wunsch, die Auswahl nicht von Beginn an auf zwei Fächer

auf erhöhtem Anforderungsniveau zu begrenzen, zu der Entscheidung, drei Fächer

auf erhöhtem Anforderungsniveau belegen zu können.

 

Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase (Klasse 10) wählen die Schüler

nunmehr 3 Fächer aus, die sie ab Klasse 11 fünfstündig auf erhöhtem Niveau

belegen. Zur Auswahl stehen Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache und eine

Naturwissenschaft. Aus diesen drei Fächern wählen die Schüler zwei Fächer aus,

in denen die schriftliche Prüfung auf erhöhtem Niveau absolviert werden muss. Eine

Vorfestlegung in der Klasse 10 entfällt damit. Vielmehr bietet sich nun die

Möglichkeit, Wahlfreiheit bei der Festlegung bis zur Anmeldung zur

Abiturprüfung offen zu halten.

 

Die Schüler belegen darüber hinaus zwei weitere dreistündige Fächer ?

Geschichte sowie eine Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache.

 

Außerdem bietet der Wahlpflichtbereich vier zweistündige Fächer wie

Sport, Musik/Kunst, Ethik/Religion und Geografie/Sozialkunde.

 

Für die Abiturprüfungen gilt weiterhin und unverändert: Es erfolgen zwei

schriftliche Prüfungen auf erhöhtem Niveau und zwei schriftliche Prüfungen auf

grundlegendem Niveau sowie eine mündliche Prüfung.

 

Das nunmehr dritte Fach, das auf erhöhtem Niveau belegt wurde, kann auf

grundlegendem Niveau schriftlich oder auch mündlich geprüft werden.

 

Bildungsminister Marco Tullner dankt allen beteiligten Experten und den

engagierten angehörten Verbandsvertretungen für deren Mitwirken an der

Überarbeitung der Verordnung. ?Mit Blick auf die bewährten Traditionen

Sachsen-Anhalts sowie auch auf bundesweite Entwicklungen zeigt sich die

Oberstufenverordnung im Ergebnis ihrer Überarbeitung als Kombination aus

starkem Kernbereich der Allgemeinbildung mit fünf- und dreistündigen Fächern

sowie einem ergänzenden zweistündigen Wahlpflichtbereich. Im Zusammenwirken

eines soliden mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereiches mit einer

verlässlichen gesellschaftswissenschaftlichen Ausstattung und unter angemessener

Berücksichtigung des Sprachenkönnens wurde ein Gesamtpaket geschnürt, das den

Ansprüchen einer Allgemeinen Hochschulreife Rechnung trägt?, so der Minister.

 

 

 

 

 

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