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Neue Oberstufenverordnung tritt in Kraft
19.02.2019, Magdeburg – 7
- Bildungsministerium
Die überarbeitete Oberstufenverordnung wird nach Fachgesprächen und
erfolgtem Anhörungsverfahren in Kraft treten. Im Ergebnis des
Anhörungsverfahrens finden inhaltliche Punkte der Angehörten Eingang in die
Verordnung.
So führte der Wunsch, die Auswahl nicht von Beginn an auf zwei Fächer
auf erhöhtem Anforderungsniveau zu begrenzen, zu der Entscheidung, drei Fächer
auf erhöhtem Anforderungsniveau belegen zu können.
Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase (Klasse 10) wählen die Schüler
nunmehr 3 Fächer aus, die sie ab Klasse 11 fünfstündig auf erhöhtem Niveau
belegen. Zur Auswahl stehen Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache und eine
Naturwissenschaft. Aus diesen drei Fächern wählen die Schüler zwei Fächer aus,
in denen die schriftliche Prüfung auf erhöhtem Niveau absolviert werden muss. Eine
Vorfestlegung in der Klasse 10 entfällt damit. Vielmehr bietet sich nun die
Möglichkeit, Wahlfreiheit bei der Festlegung bis zur Anmeldung zur
Abiturprüfung offen zu halten.
Die Schüler belegen darüber hinaus zwei weitere dreistündige Fächer ?
Geschichte sowie eine Naturwissenschaft oder zweite Fremdsprache.
Außerdem bietet der Wahlpflichtbereich vier zweistündige Fächer wie
Sport, Musik/Kunst, Ethik/Religion und Geografie/Sozialkunde.
Für die Abiturprüfungen gilt weiterhin und unverändert: Es erfolgen zwei
schriftliche Prüfungen auf erhöhtem Niveau und zwei schriftliche Prüfungen auf
grundlegendem Niveau sowie eine mündliche Prüfung.
Das nunmehr dritte Fach, das auf erhöhtem Niveau belegt wurde, kann auf
grundlegendem Niveau schriftlich oder auch mündlich geprüft werden.
Bildungsminister Marco Tullner dankt allen beteiligten Experten und den
engagierten angehörten Verbandsvertretungen für deren Mitwirken an der
Überarbeitung der Verordnung. ?Mit Blick auf die bewährten Traditionen
Sachsen-Anhalts sowie auch auf bundesweite Entwicklungen zeigt sich die
Oberstufenverordnung im Ergebnis ihrer Überarbeitung als Kombination aus
starkem Kernbereich der Allgemeinbildung mit fünf- und dreistündigen Fächern
sowie einem ergänzenden zweistündigen Wahlpflichtbereich. Im Zusammenwirken
eines soliden mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereiches mit einer
verlässlichen gesellschaftswissenschaftlichen Ausstattung und unter angemessener
Berücksichtigung des Sprachenkönnens wurde ein Gesamtpaket geschnürt, das den
Ansprüchen einer Allgemeinen Hochschulreife Rechnung trägt?, so der Minister.
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