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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Stephan Dorgerloh: Ein erstes Ziel auf dem Weg zum Welterbetitel ist erreicht
Franckesche Stiftungen haben Antrag für Aufnahme in das UNESCO-Welterbe übergeben

20.03.2014, Magdeburg – 47

  • Bildungsministerium

Der Welterbeantrag der Franckeschen Stiftungen ist heute während der Sitzung des Nomination-Teams offiziell vorgestellt und an Kultusminister Stephan Dorgerloh übergeben worden. ?Damit ist ein erstes Ziel auf dem Weg zum Welterbetitel erreicht, jetzt beginnt die entscheidende Phase im Prüfungs- und Aufnahmeverfahren?, erklärte der Minister und Vorsitzende des Nomination-Teams bei der Übergabe der Unterlagen. Die Franckeschen Stiftungen seien das Zentrum einer Weltbewegung und ein wichtiger Impulsgeber für den Aufbruch im 17. Jahrhundert. ?Kurz vor dem Festwochenende zum 351. Geburtstag des Stiftungsgründers August Hermann Francke freue ich mich, dass wir diesen Punkt im Bewerbungsverfahren erreicht haben?, so der Minister. Durch den Antrag werde zudem die Stellung Sachsen-Anhalts als eine UNESCO-Schwerpunktregion innerhalt Deutschlands unterstrichen. ?Mit dem Naumburger Dom und der hochmittelalterlichen Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut sowie den Franckeschen Stiftungen haben wir jetzt zwei weitere Eisen im Feuer?, so der Minister.

 

Die Bewerbungsunterlagen der Franckeschen Stiftungen umfassen insgesamt etwa 350 Seiten. Begonnen haben die Stiftungen mit der Erarbeitung des Antrages bereits im Jahr 2012. Nach 20 Monaten intensiver Arbeit in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, dem Landesverwaltungsamt, der Stadt Halle und dem Kultusministerium ist der Antrag nun fertiggestellt worden.

 

Hintergrund:

 

Die Franckeschen Stiftungen zu Halle sind von der Bundesrepublik Deutschland für die Einschreibung in die Welterbeliste der UNESCO nominiert worden. Mit der Nominierung des Antrages ist folgendes Vorprüfungs- und Beteiligungsverfahren verbunden: Bis zum 15. August 2014 wird der Antrag bei der Beauftragten der Kultusministerkonferenz für das Welterbe zur ersten Vorprüfung vorgelegt. Im Anschluss (bis 30. September 2014) muss der Antrag beim UNESCO-Welterbezentrum zur Vorprüfung eingereicht werden. Bis 15. November 2014 erfolgt dann die Rückmeldung des Welterbezentrums über das Ergebnis der Vorprüfung. Spätestens am 1. Februar 2015 muss der Antrag im Welterbezentrum der UNESCO in Paris eingereicht sein. Die Entscheidung über die Aufnahme der Franckeschen Stiftungen in die Weltkulturerbe-Liste fällt schließlich im Sommer 2016 durch das Welterbe-Komitee.

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