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Kultusministerium nimmt Stellung zu Vorwürfen
aus dem Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes
23.09.2005, Magdeburg – 222
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 222/05
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 222/05
Magdeburg, den 23. September 2005
Kultusministerium nimmt Stellung zu Vorwürfen
aus dem Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes
Im Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes
wird behauptet, das Kultusministerium habe seine Aufsichtspflichten über die
Stiftung Kloster Michaelstein angesichts der nicht immer ordnungsgemäßen
Aufgabenerfüllung der Stiftung nicht in erforderlichem Maße wahrgenommen.
Aus Sicht des Kultusministeriums ist festzuhalten,
dass der Landesrechnungshof zwischen stiftungsinternen Fragen und Fragen der
Stiftungsaufsicht nicht ausreichend unterscheidet. Es werden auch Sachverhalte
kritisiert, die durch die Gremien der Stiftung und das Kultusministerium im Rahmen
seiner Aufsicht längst aufgegriffen worden sind. In diesem Zusammenhang darf
daran erinnert werden, dass Staatssekretär Willems in seiner Eigenschaft als
Stiftungsratsvorsitzender seit dem Jahr 2002 aus eigener Initiative und keineswegs
durch den Landesrechnungshof veranlasst, durch konsequentes Einschreiten den erkannten
Missständen im Verwaltungs- und Geschäftsgebaren der Stiftung, deren Ursachen
bis weit in die 90er Jahre zurückreichen, entgegen getreten ist. Die Protokolle
der Stiftungsratssitzungen sprechen hier eine deutliche Sprache. In der Konsequenz
wurde die Stiftung Kloster Michaelstein wegen personeller Probleme in der Geschäftsführung
ein halbes Jahr kommissarisch geführt und wird seit dem 1.1.2005 gänzlich von
der Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt verwaltet. Damit ist eine
wesentliche Verbesserung der Situation erreicht worden. Dies sollte der
Landesrechnungshof ausreichend würdigen.
Des
weiteren greift der Landesrechnungshof die im Zuständigkeitsbereich des
Kultusministeriums durchgeführten Hochschulbaupilotprojekte an und stellt pauschal
fest, die angestrebte größere Kosten- und Termingarantie sei nicht erreicht
worden.
Aus Sicht des Kultusministeriums ist dieses Fazit des Landesrechnungshofes
nicht ausgewogen. Die bei weitem positiven Ergebnisse der Durchführung der
Pilotprojekte werden vom Landesrechnungshof nahezu vollständig ignoriert, Kritikwürdiges
wird verallgemeinert und überzogen bzw. sogar falsch dargestellt. Bei der
Baumaßnahme Neubau Ia/Ib für die Hochschule Anhalt in Dessau weist der Abrechnungsstand
bislang noch eine Reserve von 1,38 Mio. Euro bis zur Erreichung des Kostendeckels
auf. Die festgestellten Mängel an der Fassade und am Dach des in den Jahren
1997 bis 1998 errichteten Gebäudes Ib gehen laut gutachterlicher Ermittlung auf
eine fehlerhafte Planung und Ausführung zurück. An der Beseitigung der Baumängel
wird noch gearbeitet. Das Kultusministerium hat längst eine gerichtliche Prüfung
der Verantwortlichkeiten veranlasst. Durch gezielte Eingriffe des Ministeriums wurde
seither dafür Sorge getragen, dass Wiederholungen ausgeschlossen werden konnten.
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