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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusministerium nimmt Stellung zu Vorwürfen
aus dem Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes

23.09.2005, Magdeburg – 222

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 222/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 222/05

 

 

 

Magdeburg, den 23. September 2005

 

 

 

 

 

Kultusministerium nimmt Stellung zu Vorwürfen

aus dem Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes

 

 

 

Im Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes

wird behauptet, das Kultusministerium habe seine Aufsichtspflichten über die

Stiftung Kloster Michaelstein angesichts der nicht immer ordnungsgemäßen

Aufgabenerfüllung der Stiftung nicht in erforderlichem Maße wahrgenommen.

 

 

 

Aus Sicht des Kultusministeriums ist festzuhalten,

dass der Landesrechnungshof zwischen stiftungsinternen Fragen und Fragen der

Stiftungsaufsicht nicht ausreichend unterscheidet. Es werden auch Sachverhalte

kritisiert, die durch die Gremien der Stiftung und das Kultusministerium im Rahmen

seiner Aufsicht längst aufgegriffen worden sind. In diesem Zusammenhang darf

daran erinnert werden, dass Staatssekretär Willems in seiner Eigenschaft als

Stiftungsratsvorsitzender seit dem Jahr 2002 aus eigener Initiative und keineswegs

durch den Landesrechnungshof veranlasst, durch konsequentes Einschreiten den erkannten

Missständen im Verwaltungs- und Geschäftsgebaren der Stiftung, deren Ursachen

bis weit in die 90er Jahre zurückreichen, entgegen getreten ist. Die Protokolle

der Stiftungsratssitzungen sprechen hier eine deutliche Sprache. In der Konsequenz

wurde die Stiftung Kloster Michaelstein wegen personeller Probleme in der Geschäftsführung

ein halbes Jahr kommissarisch geführt und wird seit dem 1.1.2005 gänzlich von

der Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt verwaltet. Damit ist eine

wesentliche Verbesserung der Situation erreicht worden. Dies sollte der

Landesrechnungshof ausreichend würdigen.

 

 

 

Des

weiteren greift der Landesrechnungshof die im Zuständigkeitsbereich des

Kultusministeriums durchgeführten Hochschulbaupilotprojekte an und stellt pauschal

fest, die angestrebte größere Kosten- und Termingarantie sei nicht erreicht

worden.

 

 

 

Aus Sicht des Kultusministeriums ist dieses Fazit des Landesrechnungshofes

nicht ausgewogen. Die bei weitem positiven Ergebnisse der Durchführung der

Pilotprojekte werden vom Landesrechnungshof nahezu vollständig ignoriert, Kritikwürdiges

wird verallgemeinert und überzogen bzw. sogar falsch dargestellt. Bei der

Baumaßnahme Neubau Ia/Ib für die Hochschule Anhalt in Dessau weist der Abrechnungsstand

bislang noch eine Reserve von 1,38 Mio. Euro bis zur Erreichung des Kostendeckels

auf. Die festgestellten Mängel an der Fassade und am Dach des in den Jahren

1997 bis 1998 errichteten Gebäudes Ib gehen laut gutachterlicher Ermittlung auf

eine fehlerhafte Planung und Ausführung zurück. An der Beseitigung der Baumängel

wird noch gearbeitet. Das Kultusministerium hat längst eine gerichtliche Prüfung

der Verantwortlichkeiten veranlasst. Durch gezielte Eingriffe des Ministeriums wurde

seither dafür Sorge getragen, dass Wiederholungen ausgeschlossen werden konnten.

 

 

 

 

 

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