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Pressemitteilungen - Archiv

Gemeinsame Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt: Deutsches Zentrum Kulturgutverluste heute rechtlich anerkannt ? Arbeitsaufnahme zum 1. Januar 2015

22.12.2014, Magdeburg – 212

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

Die Stiftungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat heute die Stiftung

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste mit Wirkung vom 1. Januar 2015 als

rechtsfähig anerkannt. Mit ihrer Gründung kann die Stiftung damit wie geplant

zum Jahresbeginn 2015 ihre Arbeit aufnehmen.

 

Die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates ist für den 22. Januar 2015

geplant. Vorübergehend führt ein zweiköpfiger Gründungsvorstand aus leitenden

Beamten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des

Kultusministeriums Sachsen-Anhalt die Geschäfte der Stiftung. Die Stelle des

hauptamtlichen Stiftungsvorstandes ist bereits öffentlich ausgeschrieben.

 

Für das Amt des ehrenamtlichen Vorstandes der Stiftung schlägt eine von der

Stiftergemeinschaft aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden

eingesetzte Findungskommission Prof. Uwe Schneede vor. Der Kunsthistoriker aus

Hamburg war zuletzt Direktor der Hamburger Kunsthalle. In dieser Funktion

richtete er schon vor Jahren die erste feste Personalstelle für

Provenienzforschung an einem deutschen Museum ein, die noch heute existiert.

Seit 2008 ist Prof. Schneede Vorsitzender des Beirats der Arbeitsstelle für

Provenienzforschung Berlin (AfP). Der Personalentscheidung muss der

Stiftungsrat der Stiftung zustimmen.

 

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: ?Mit Uwe Schneede haben wir

eine herausragende Persönlichkeit gewonnen, die dieser wichtigen Aufgabe das

notwendige nationale und internationale Gewicht verleiht. Ich freue mich, dass

mit ihm ein renommierter Kunsthistoriker zur Leitung der Stiftung zur Verfügung

steht, der sich mit großem persönlichem Engagement für die Suche nach

NS-Raubkunst in öffentlichen Sammlungen einen Namen gemacht hat.

Mit der Gründung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zum 1. Januar 2015

ist ein weiterer entscheidender Schritt auf dem Weg der Aufarbeitung des

staatlich organisierten Kunstraubes während der NS-Terrorherrschaft durch eine

gestärkte Provenienzforschung gelungen. Deutschland kann nicht zulassen, dass

sich Kunstwerke unter NS-Raubgutverdacht weiterhin unerkannt in den Beständen

von Museen, Archiven und Bibliotheken befinden. Es ist ein ermutigendes Signal,

dass der erst vor wenigen Wochen gefasste Beschluss zur Errichtung des

Deutschen Zentrums Kulturgutverluste nun in Rekordzeit nach zwischenzeitlicher

Zustimmung des Bundeskabinetts und aller notwendigen Länder- und kommunaler

Gremien mit der Gründung der Stiftung zügig umgesetzt wird. Dafür danke ich

allen Beteiligten sehr - dies ist auch ein Beleg für den funktionierenden

kooperativen Kulturföderalismus in der Bundesrepublik.?

 

Seitens des künftigen Sitzlandes Sachsen-Anhalt erklärte Kultusminister

Stephan Dorgerloh: ?Es ist ein wunderbarer Erfolg, dass wir die neue Stiftung

für Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt gewinnen konnten. Darin sehe ich auch eine

Wertschätzung für unsere langjährige erfolgreiche Arbeit der

Koordinierungsstelle Magdeburg im sensiblen Feld der NS-Raubkunst. Mit der

neuen Stiftung können die bereits bestehenden deutschen Aktivitäten beim Thema

Kulturgutverluste nun künftig noch besser miteinander verbunden und gebündelt

werden. Dies ist auch eine Verpflichtung für das Land, sich weiterhin seiner

historischen Verantwortung und dem nach wie vor aktuellen

Wiedergutmachungsauftrag zu stellen?, so Sachsen-Anhalts Kultusminister.

 

Der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Udo Michallik, sagte: ?An

der Errichtung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste haben alle Bundesländer

intensiv mitgearbeitet. Wir freuen uns, dass mit der heutigen Anerkennung der

Stiftung die Gründung erfolgreich zum Abschluss gekommen ist. Das neue Zentrum

ergänzt in hervorragender Weise die verstärkten Aktivitäten zur

Provenienzforschung in den Ländern.?

 

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste erhält neben den Beiträgen aller

Stifter zum Stiftungskapital jährliche Zuwendungen von Bund und Ländern.

Kulturstaatsministerin Grütters stellt für die Stiftungsgründung 2014 rund 4

Millionen Euro zur Verfügung. Für den Bereich Provenienzforschung wird der Bund

ab 2015 insgesamt 6 Millionen Euro aufwenden, einen Großteil davon für das

Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Die Länder werden zusätzlich zur

Mitfinanzierung der dezentralen Provenienzforschung ihre bisherigen Engagements

für die Koordinierungsstelle Magdeburg und die Arbeitsstelle für

Provenienzforschung in Höhe von 608.000 Euro pro Jahr auf das Zentrum

überleiten.

 

Die Stiftung geht zunächst mit 20 Mitarbeitern an die Arbeit, einschließlich

der bisher bei der Arbeitsstelle für Provenienzforschung und der

Koordinierungsstelle Magdeburg Beschäftigten. Das für die Stiftung vorgesehene

und derzeit in Herrichtung befindliche Gebäude in Magdeburg wird Anfang April

2015 bezogen werden.

 

 

 

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