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Pressemitteilungen - Archiv

Willems: Äußerungen von Hövelmann zur
Schulentwicklungsplanung sind doppelzüngig

15.11.2004, Magdeburg – 294

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 294/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 294/04

 

 

 

Magdeburg, den 15. November 2004

 

 

 

 

 

Willems: Äußerungen von Hövelmann zur

Schulentwicklungsplanung sind doppelzüngig

 

 

 

In einem Zeitungsinterview behauptet der neue SPD-Landeschef, Holger

Hövelmann, die Landesregierung mache in der Bildungspolitik zu wenig und was

sie tue, sei nicht gerade zum Vorteil des Landes. Als Beispiel für diese

Aussage nannte er die Schließung von Schulstandorten.

 

 

 

Staatssekretär Willems äußerte

sein Unverständnis über diese Äußerungen. Offenbar nehme Herr Hövelmann die

positiven Entwicklungen wie Einführung des Abiturs nach 12 Schuljahren, der

gymnasialen Jahrgänge 5 und 6, der abschlussbezogenen Bildungsgänge in den

Sekundarschulen, die Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung des Unterrichts

u.a.m. nicht zur Kenntnis. Bei vorausgehenden Gesprächen in seiner Funktion als

Landrat habe Herr Hövelmann, ebenso wie alle anderen Landräte und Oberbürgermeister

in Sachsen-Anhalt, immer wieder betont, die Auswirkungen des drastischen Geburtenrückgangs

auf die Schülerzahlen mache Schulschließungen und Schulfusionen unumgänglich.

Es müsse jetzt ein verlässliches Schulnetz mit dauerhaft bestandsfähigen Schulstandorten

errichtet werden. Willems: ¿Umso erstaunlicher ist  es, dass Herr Hövelmann davon jetzt nichts mehr wissen will.¿

 

 

 

Willems machte in diesem

Zusammenhang deutlich, dass die Parameter, die der Schulentwicklungsplanung zu

Grunde liegen, bereits seit 1999 gelten, also von der damaligen SPD-Regierung

beschlossen worden seien. Die Änderung der Verordnung vom Mai 2003 durch die jetzige

Landesregierung habe an diesen Richtwerten nichts geändert. Schon der ehemalige

Kultusminister Dr. Harms hat mehrfach deutlich gemacht, warum er Schulen

unterhalb der festgelegten Mindestgrößen fachlich nicht verantworten könne. Willems:

¿Erst ab einer bestimmten Schulgröße kann ein angemessenes Spektrum an Unterrichtsangeboten

(z.B. Fremdsprachen, Wahlpflichtfächer) angeboten werden. Deshalb ist die Schulgröße

nicht vom Qualitätsanspruch einer guten Schule zu trennen. Die jetzige

Landesregierung stellt sich dem Anspruch, ein verlässliches Schulnetz mit bestandsfähigen

Schulen zu schaffen und die Qualität des Bildungsangebotes zu sichern und

fortzuentwickeln.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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