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Pressemitteilungen - Archiv

Gemeinsam an einer einvernehmlichen Lösung interessiert
Zur Berichterstattung über den Umgang mit den Bismarck-Präsenten erklären Kultusministerium und Erbengemeinschaft:

02.06.2015, Magdeburg – 83

  • Bildungsministerium

Das Restitutionsverfahren mit den Bismarck-Präsenten aus dem Nachlass von Otto Fürst von Bismarck erfolgt auf Grundlage des § 5 Ausgleichsleistungsgesetzes, das bereits vielfach in der Bundesrepublik Anwendung gefunden hat. Das hierfür zuständige Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Halle hat in einem Verwaltungsverfahren durch Bescheid entschieden, dass die beantragten Präsente zurückzugeben sind. Dieser Bescheid vom 28. April 2015 ist nun bestandskräftig geworden. Es wurde in diesem Zusammenhang auch nicht die Herausgabe der Bismarck-Präsente verweigert.

 

Hinsichtlich der Präsente, die sich derzeit in einem Depot in Wernigerode und im Bismarckmuseum Schönhausen befinden, gab es auch keinen gerichtlichen Prozess. Die in einem Pressebeitrag erwähnte juristische Auseinandersetzung bezieht sich vielmehr auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2009, in dem es um die grundsätzliche Frage der Anspruchsberechtigung der Erben ging.

 

Hinsichtlich der Präsente, die sich auch weiterhin als Leihgabe im Bismarckmuseum Schönhausen befinden, streben das Kultusministerium und die Erbengemeinschaft eine gütliche Einigung an. Hierzu laufen derzeit Gespräche, wie sich dies vertraglich gestalten lässt.

 

Nach der erfolgten Einigung werden das Kultusministerium und die Erbengemeinschaft das Ergebnis der Öffentlichkeit vorstellen.

 

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