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Pressemitteilungen - Archiv

Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt bestätigt VO Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO)

22.04.2010, Magdeburg – 27

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 027/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 027/10

 

 

 

Magdeburg, den 22. April 2010

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt bestätigt VO Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO)

 

 

 

 

 

 

 

Am 21.04.2010 hat

der Dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt einen

Antrag des Burgenlandkreises abgewiesen, die Verordnung zur

Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) vom 22. September 2008 (GVBl. LSA S. 309)

für nichtig zu erklären. Die Verordnung enthält Vorgaben über die Mindestgrößen

von Schulen, welche die Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Schulentwicklungsplanung

beachten müssen.

 

 

 

Der Landkreis

kritisierte insbesondere einen Passus der Verordnung, der in dünnbesiedelten

Teilen des Landes Schulen mit geringeren Mindestgrößen zulässt als in übrigen

Regionen. Dies gilt u.a. für die beiden Altmarkkreise, die Kreise Jerichoer

Land und Wittenberg sowie die Städte Zerbst und Elbingerode mit ihren

jeweiligen Einzugsbereichen.

 

 

 

Das

Kultusministerium hatte die Privilegierung dieser Regionen unter Hinweis auf

die Landesverfassung und das Schulgesetz begründet, die ein ausreichendes und

vielfältiges und regional ausgeglichenes öffentliches Schulwesen fordern.

 

 

 

Das

Obererwaltungsgericht erachtete diese Begründung als ausreichend und wies den

Antrag des Landkreises ab.

 

 

 

Staatssekretär

Willems zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden. ¿Das

Gerichtsurteil bestätigt uns in den Vorgaben zu Mindestgrößen in

dünnbesiedelten Landesteilen. Gerade diese Regelungen sind für den Erhalt eines

Schulnetzes mit zumutbaren Schulwegen für unsere Schülerinnen und Schüler

unerlässlich¿, hob Willems hervor. Zugleich hätten jetzt alle Träger der

Schulentwicklungsplanung Sicherheit für die bestehenden Schulentwicklungspläne

in ihren Landkreisen, so Willems.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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