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Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt bestätigt VO Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO)
22.04.2010, Magdeburg – 27
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 027/10
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 027/10
Magdeburg, den 22. April 2010
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt bestätigt VO Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO)
Am 21.04.2010 hat
der Dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt einen
Antrag des Burgenlandkreises abgewiesen, die Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) vom 22. September 2008 (GVBl. LSA S. 309)
für nichtig zu erklären. Die Verordnung enthält Vorgaben über die Mindestgrößen
von Schulen, welche die Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Schulentwicklungsplanung
beachten müssen.
Der Landkreis
kritisierte insbesondere einen Passus der Verordnung, der in dünnbesiedelten
Teilen des Landes Schulen mit geringeren Mindestgrößen zulässt als in übrigen
Regionen. Dies gilt u.a. für die beiden Altmarkkreise, die Kreise Jerichoer
Land und Wittenberg sowie die Städte Zerbst und Elbingerode mit ihren
jeweiligen Einzugsbereichen.
Das
Kultusministerium hatte die Privilegierung dieser Regionen unter Hinweis auf
die Landesverfassung und das Schulgesetz begründet, die ein ausreichendes und
vielfältiges und regional ausgeglichenes öffentliches Schulwesen fordern.
Das
Obererwaltungsgericht erachtete diese Begründung als ausreichend und wies den
Antrag des Landkreises ab.
Staatssekretär
Willems zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden. ¿Das
Gerichtsurteil bestätigt uns in den Vorgaben zu Mindestgrößen in
dünnbesiedelten Landesteilen. Gerade diese Regelungen sind für den Erhalt eines
Schulnetzes mit zumutbaren Schulwegen für unsere Schülerinnen und Schüler
unerlässlich¿, hob Willems hervor. Zugleich hätten jetzt alle Träger der
Schulentwicklungsplanung Sicherheit für die bestehenden Schulentwicklungspläne
in ihren Landkreisen, so Willems.
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