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Verwaltungsgericht bestätigt:
Kultusministerium beachtet den Lehrertarifvertrag
04.10.2004, Magdeburg – 253
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 253/04
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 253/04
Magdeburg, den 4. Oktober 2004
Verwaltungsgericht bestätigt:
Kultusministerium beachtet den Lehrertarifvertrag
Mit Zufriedenheit hat das
Kultusministerium den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg aufgenommen,
wonach sich das Ministerium in der Anwendung des Lehrertarifvertrages völlig
vertragstreu verhalten hat. Die Festlegung der bedarfsbedingten Arbeitszeit für
Lehrkräfte im Schuljahr 2004/05 durch das Ministerium ist nicht
mitbestimmungspflichtig. Staatssekretär Willems (CDU) erklärte dazu: ¿Erneut
haben sich die Vorwürfe der GEW, das Kultusministerium breche den
Lehrertarifvertrag, als völlig unbegründet erwiesen. Das Kultusministerium hält
sich an den Wortlaut des Vertrages und beachtet die Notwendigkeiten der
Unterrichtsversorgung und der Stellenpläne. Für Wunschdenken und überzogene Forderungen
der Gewerkschaft besteht hier kein Raum.¿
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