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Staatssekretär Willems zu Gast bei
Herbsttagung des Verbandes deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt
27.10.2005, Magdeburg – 262
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 262/05
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 262/05
Magdeburg, den 27. Oktober 2005
Staatssekretär Willems zu Gast bei
Herbsttagung des Verbandes deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt
Der Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V.
(VDP) veranstaltet am 27. Oktober 2005 im Hotel Sachsen-Anhalt in Barleben
seine diesjährige Herbsttagung. Als Gast wird Bildungsstaatssekretär Winfried
Willems erwartet. Gegen 10.00 Uhr spricht der Staatssekretär zu dem Thema:
¿Bilanz der Ersatzschulpolitik der Landesregierung¿.
Willems verwies im Vorfeld auf die stattliche Anzahl von
52 freien Schulen, die seit dem Jahr 2002 in Sachsen-Anhalt genehmigt worden
seien. Nur 8 Anträge zur Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft hätten
im entsprechenden Zeitraum abgelehnt werden müssen. ¿Hier zeigt sich deutlich
die positive Haltung der Landesregierung zum freien Schulwesen¿ so der
Staatssekretär. Nach Aussage von Willems bestehen in Sachsen-Anhalt derzeit
insgesamt 55 allgemein bildende freie Schulen (10 Gymnasien, 33 Grundschulen, 6
Förderschulen, 4 Sekundarschulen, 2 Waldorfschulen). Im berufsbildenden Bereich
sind ca. 30 Schulträger mit insgesamt 150 Bildungsgängen tätig. Auch der Anteil
der Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen hat sich, gemessen an der Gesamtschülerzahl
- seit dem Jahr 2002 deutlich gesteigert. Im allgemein bildenden Bereich erhöhte
sich die Zahl von 2,5% im Schuljahr 2002/03 auf 4% im Schuljahr 2005/06. In der
Berufsbildung stieg die Prozentzahl von 8,2 im Schuljahr 2002/03 auf 11,1 im
Schuljahr 2004/05.
Mit dem Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung
des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 1.8.2005 seien die Rahmenbedingungen
für die Schulen in freier Trägerschaft noch weiter verbessert worden, so
Willems. Genehmigungsverfahren wurden beispielsweise in der Weise erleichtert,
dass Schulträger von anerkannten Ersatzschulen für neue Lehrkräfte künftig
keine Unterrichtsgenehmigung mehr einholen müssen. Weiterhin wurden im
Schulgesetz für anerkannte Träger allgemein bildender Ersatzschulen durch
entsprechende Regelungen finanzielle Erleichterungen bei der Errichtung einer
weiteren allgemein bildenden Ersatzschule geschaffen. Für bewährte Träger wird
für eine genehmigte allgemein bildende Ersatzschule derselben Schulform nach
einjährigem Schulbetrieb eine vorzeitige Finanzhilfe gewährt, die 75% der üblichen
Finanzhilfe beträgt.
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